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Kommunale Wärmeplanung

In seiner Sitzung am 24. Februar 2026 hat der Stadtrat den vorgelegten Entwurf des Kommunalen Wärmeplans beschlossen. Den Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Puchheim können Sie im Downloadbereich dieser Seite einsehen und herunter laden. 

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Kommunen, bis zu einem bestimmten Stichtag (für kleinere und mittlere Gemeinden Ende Juni 2028) einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches und langfristig angelegtes Planungsinstrument auf kommunaler Ebene. Sie soll ein auf die lokalen Bedingungen abgestimmtes, ganzheitliches Vorgehen zur Wärmewende vor Ort ermöglichen. Insbesondere wird durch die Wärmeplanung festgelegt, in welchem Teil der Kommune vorrangig welche Art der Wärmeversorgung eingesetzt werden soll – ein Thema, das besonders all jene interessiert, die sich mit dem Gedanken an eine neue, möglichst klimafreundliche Heizung tragen.

Anfang Oktober 2023 hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossen, einen kommunalen Wärmeplan für das Puchheimer Stadtgebiet erstellen zu lassen. Im Dezember 2023 wurde dafür eine Bundesförderung beantragt, Ende September 2024 erfolgte die Bewilligung. Ende 2024 wurde der Auftrag vergeben, so dass zum Jahresbeginn 2025 mit der tatsächlichen Erstellung des Wärmeplans begonnen werden konnte.

Gemäß dem Ausschreibungsergebnis wurde der Plan mit Unterstützung der ENIANO GmbH erarbeitet, die bereits den Energienutzungsplan auf Landkreisebene erstellt hat. Die dort erhobenen Daten sind direkt in die Puchheimer Wärmeplanung eingeflossen. Zusätzlich wurden die Wärmepotentiale der örtlichen Gewerbe- und landwirtschaftlichen Betriebe abgefragt und in die Planung eingearbeitet. Auch die lokalen Akteure, insbesondere die Netzbetreiber, wurden intensiv in den Planungsprozess eingebunden.

Am 26. November 2025 wurde der Entwurf der Wärmeplans im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im PUC vorgestellt. Die dort gezeigte Präsentation finden Sie im Downloadbereich am Ende der Seite.

Von 8. Dezember 2025 bis 23. Januar 2026 wurde der Entwurf des Wärmeplans auf der Website der Stadt veröffentlicht sowie im Rathaus öffentlich ausgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Anschluss in den Wärmeplan eingearbeitet. 

Logos des Bundesumweltministeriums und der Nationalen Klimaschutzinitiative

Die Maßnahme „KSI: Kommunale Wärmeplanung Puchheim“ wird vom 1. Januar 2025 bis 31. März 2026 unter dem Förderkennzeichen 67K29116 durch das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.

Typ Dokument (Dateiname) Dateigröße
Endbericht Kommunale Wärmeplanung Puchheim.pdf 8,5 MB
Präsentation Informationsveranstaltung Kommunale Wärmeplanung 26112025.pdf 1,8 MB
VOILA_REP_ID=C1257FC6:0036B223