Zweiter und Dritter Bürgermeister
Der Zweite und der Dritte Bürgermeister werden durch den Stadtrat für die Dauer seiner Wahlperiode bestimmt. Sie sind Ehrenbeamte der Stadt und vertreten den Ersten Bürgermeister bei dessen Verhinderung. Für die Sprechstunden vereinbaren Sie bitte einen Termin.