Hier finden Sie aktuelle Informationen über Baustellen, Verkehrsbehinderungen und Reparaturmaßnahmen im Puchheimer Stadtgebiet.
FFB 11 zwischen Ikarus-Park und Eichenauer Straße wieder befahrbar
Die FFB 11 ist wieder befahrbar, aufgrund noch fehlender Fahrbahnmarkierung vorübergehend mit reduzierter Geschwindigkeit. Der Bypass sowie die Eichenauer Straße bis zum Kreisverkehr „Eichenau Süd“ bleiben weiterhin gesperrt.
Die Markierungsarbeiten werden voraussichtlich am Wochenende vom 31. Oktober bis 1. November 2026 durchgeführt.
Umfangreiche Arbeiten an der Wasserleitung im Mühlstetter Graben und in der Bäumlstraße ab 5. Oktober – Verkehrsregelungen
In der Zeit von Montag, 5. Oktober 2026, bis voraussichtlich Freitag, 27. November 2026, finden im Auftrag des Amperverbands umfangreiche Arbeiten an der Wasserleitung im Mühlstetter Graben und in der Bäumlstraße statt.
Betroffen ist der Mühlstetter Graben, beginnend ab der Einmündung Nordendstraße bei Hausnummer 2 bis zur Einmündung Bäumlstraße sowie die Bäumlstraße zwischen Mühlstetter Graben und Bäumlstraße 15. Mit der Ausführung der Arbeiten wurde die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. beauftragt.
Während der Bauarbeiten ist eine Durchfahrt durch die genannten Bereiche nicht möglich. Ausschließlich Anwohnerinnen und Anwohner können den Zugang zu ihren Grundstücken und, soweit baubedingt möglich, auch die Zufahrt zu ihren Grundstücken weiterhin nutzen. Die Zufahrt wird jeweils in Absprache mit der ausführenden Firma vor Ort koordiniert.
Die Stadtverwaltung bittet alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen und Behinderungen während der Bauarbeiten.
Vollsperrung in der Allinger Straße noch bis voraussichtlich 14. November
Aufgrund einer Sanierung der Wasserleitung ist die Allinger Straße zwischen Ihleweg und Kreisverkehr seit 20. Juli 2026 für den Verkehr gesperrt. Die Sperrung musste nochmals bis voraussichtlich 14. November 2026 verlängert werden.
Die Zufahrt für Anliegerinnen und Anlieger bleibt vom Bahnhof kommend gewährleistet. Die Durchfahrt vom und zum Kreisverkehr ist komplett gesperrt.
Von der Sperrung ist auch der öffentliche Busverkehr betroffen. Für die Buslinien 853 und 862 gelten während der Bauzeit geänderte Linienführungen. Fahrgäste müssen sich auf Anpassungen im Fahrplan sowie auf geänderte Haltestellen einstellen.
Radweg von der Franz-Marc-Straße zur Wohnsiedlung an der Kiefernstraße aktuell nur mit Vorsicht nutzbar
Der Fuß- und Radweg, der von der Franz-Marc-Straße zur Wohnsiedlung an der Kiefernstraße führt, wurde dieses Jahr im Auftrag der Stadt erneuert. Die Fahrbahn wurde in Form einer „wassergebundenen Wegedecke“ hergestellt. Dabei wird ein Gemisch aus grobem und feinem Material eingesetzt, das sich durch Wasser verbindet und zu einem kompakten Untergrund wird. Aufgrund der großen Trockenheit in den letzten Wochen konnte dieser Prozess jedoch nicht stattfinden. Die Substratanteile haben sich immer weiter entmischt und es sind insbesondere in den Kurven Mulden entstanden, die für Radfahrende gefährlich sein können.
Fahrradfahrer:innen sind daher bis auf Weiteres angehalten, den Weg mit Vorsicht zu benutzen oder alternative Routen zu nehmen, damit es nicht zu Stürzen kommt.
Sobald wieder mit mehr Regenfällen gerechnet werden kann, wird die Stadt die Oberfläche erneut befestigen lassen.
Teilsperrung der Brücke am Geh- und Radweg am Forellenweg in Puchheim-Ort
Im Bereich der Hängebrücke am Forellenweg am Gröbenbach unterhalb der Kirche in Puchheim-Ort wurden aufgrund von festgestellten Schäden an den dortigen Brückenbauwerken Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Da die Brücke nur noch zu Fuß überquert werden darf, wurde der Zugang zur Brücke verengt. Radfahrende werden gebeten, ihr Rad über die Brücke zu schieben.
Die Maßnahmen dienen der Gefahrenabwehr und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Bauzäune sollen das Befahren der Brückenbauwerke unterbinden. Darüber hinaus weisen die Brückengeländer Substanzschäden auf, die eine weitere Nutzung ohne Einschränkungen nicht zulassen.
Die Ingenieurleistungen der Planung sowie der Brückenneubau müssen ausgeschrieben und ein Ersatzneubau durchgeführt werden. Eine weitere Nutzung ohne Einschränkungen ist nicht zugelassen.
Letzte Aktualisierung am 26. Oktober 2026.