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Plakatieren in Puchheim

Für das Aufhängen von Plakaten gelten in Puchheim die folgenden Regeln.

Sie benötigen eine Genehmigung des Ordnungsamtes.

Wo darf plakatiert werden?

Plakate dürfen grundsätzlich nur an den dafür vorgesehenen Flächen angebracht werden.

Dazu gehören:

  • Anschlagtafeln und Anschlagsäulen der Stadt Puchheim
  • rechtmäßig aufgestellte Werbetafeln, Werbesäulen und Schaukästen

Wahlen und Abstimmungen

Politische Parteien, Wählergruppen sowie Kandidatinnen und Kandidaten dürfen acht Wochen vor Wahlen oder Abstimmungen eigene Wahlplakate (bis Größe DIN A0) aufstellen.

Die Plakate müssen spätestens eine Woche nach der Wahl oder Abstimmung wieder entfernt werden.

Was gilt außerdem?

Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und anderer gesetzlicher Regelungen müssen immer eingehalten werden. Plakate dürfen den Verkehr nicht behindern oder gefährden.

Was passiert bei Verstößen?

Wer ohne Genehmigung außerhalb der erlaubten Flächen plakatiert oder die Auflagen einer Ausnahmegenehmigung nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann ein Bußgeld verhängt werden.

Fragen und Antrag

Wenn Sie Plakate anbringen oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt. Dort erhalten Sie Auskunft zu den geltenden Regelungen und zum Genehmigungsverfahren.
Die detaillierten Regelungen sind in der Plakatierungsverordnung der Stadt Puchheim zu finden.

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