Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet unterliegt einer städtischen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 50,00 EUR und für den zweiten Hund 100,00 EUR und ab jedem weiteren Hund 150,00 EUR. Weitere Informationen bezüglich der Hundesteuer können Sie der Satzung entnehmen.
Um Ihren Hund anzumelden, können Sie die digitalen Dienste der Stadt Puchheim nutzen. Sie erhalten von uns per Post den Bescheid, sowie die Hundesteuermarke. Gerne können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung (im Original) zukommen lassen.
Um Ihren Hund abzumelden können Sie die digitalen Dienste der Stadt Puchheim nutzen. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer, Sie erhalten keine anteilige Steuer von der Stadt zurück. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor, die den Grund der Abmeldung belegen (z.B. Meldebescheinigung, Rechnung des Tierarztes oder vom Krematorium etc.).
Die Einzugsermächtigung für die Hundesteuer können Sie auf dem Formular-Server der Stadt Puchheim online ausfüllen.
Steueramt Poststraße 2 82178 Puchheim
089/80098-182 oder -109 089/80098-222 Nachricht senden