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Heirat / Eheschließung

Eheschließung in Puchheim

Die Eheschließung ist beim Standesamt anzumelden. Zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen sind vorab Unterlagen erforderlich. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, das entsprechende Formblatt (siehe unten) auszufüllen und an uns zurückzuschicken.

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sind danach mehrere Standesämter zuständig, so haben die Verlobten die Wahl.

Bitte beachten Sie, dass beim Standesamt Puchheim die Anmeldung der Eheschließung aus organisatorischen Gründen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Die Eheschließungen nimmt der zuständige Standesbeamte im Trauzimmer des Rathauses vor, in dem etwa 20-25 Personen Platz finden. Für größere Gesellschaften kann der Sitzungssaal des Stadtrats zur Verfügung gestellt werden.

Eheschließungen können Montag bis Freitag nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Standesbeamten stattfinden. Für Ihre Eheschließung bieten wir Ihnen jedes Jahr ausgewählte Samstage an.

Falls Sie keinen Wohnsitz in Puchheim haben, können Sie selbstverständlich gleichwohl hier heiraten. Geben Sie in diesem Fall bitte bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung am Wohnsitzstandesamt an, dass Sie in Puchheim heiraten möchten. Nach erfolgter Eheanmeldung werden dann von dort alle erforderlichen Unterlagen an uns weitergeleitet.

Erforderliche Dokumente

Nachstehende Informationen gelten für Personen, die von Geburt an deutsche Staatsangehörige und volljährig sind und nicht im Ausland geboren wurden.

A

wenn Sie noch nie verheiratet waren und keine Lebenspartnerschaft geschlossen haben, zu jeder Person:

  • Personalausweis oder Reisepass beider Verlobten
  • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht Geburtsurkunde). Sie erhalten diese beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes, diese darf maximal drei Monate alt sein. Eine einfache Meldebescheinigung ist nicht ausreichend. Befindet sich der Hauptwohnsitz in Puchheim, brauchen Sie diese Bescheinigung nicht zu besorgen.

B

wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand
zusätzlich vorlegen:

  • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaftsregister der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk, diese darf maximal sechs Monate alt sein. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben; ist dies in Puchheim geschehen, brauchen Sie die Urkunde nicht mit zu bringen.
  • falls die Auflösung in der Urkunde nicht eingetragen ist, benötigen wir ergänzend das Scheidungsurteil oder Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde.
  • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe oder Lebenspartnerschaft müssen Sie alle davor liegenden weiteren Ehen oder Lebenspartnerschaften und die Art der Auflösung angeben.
    Wir bitten dazu vorhandene Dokumente vorzulegen, also z. B. Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile.

C

wenn Sie gemeinsame Kinder haben, zusätzlich mitbringen:

  • eine aktuelle Geburtsurkunde des Kindes.

D

wenn Sie mit einem anteilsberechtigten, minderjährigen oder betreuten Kind in fortgesetzter Gütergemeinschaft leben, zusätzlich mitbringen:

  • eine aktuelle Geburtsurkunde des Kindes.

Verlobte ausländischer Staatsangehörigkeit

  • Soweit ausländische Verlobte beteiligt sind, ist die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses (EfZ), ausgestellt von der Heimatbehörde des ausländischen Verlobten, notwendig.
  • Bei Staatsangehörigen aus EU-Mitgliedsstaaten und der Türkei genügen auch Bescheinigungen diplomatischer oder konsularischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Verlobte von Staaten, die keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, bedürfen der Befreiung von der Beibringung eines EfZ durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts in München; der entsprechende Befreiungsantrag wird über das Standesamt eingereicht. In diesen Fällen haben ausländische Verlobte zumindest eine so genannte Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung der Heimatbehörde beizubringen.
  • eine ausländische Geburtsurkunde
  • ein gültiger Reisepass (bei EU-Bürgern reicht der Personalausweis mit Staatsangehörigkeitsangabe), unter Umständen daneben eine Staatsangehörigkeitsurkunde 
  • eine Wohnsitzbescheinigung
  • war der ausländische Verlobte bereits verheiratet und ist geschieden oder verwitwet, sind weitere Urkunden erforderlich. Teilweise werden noch weitere heimatspezifische Urkunden verlangt. Genauere Auskunft erhalten Sie von Ihrem Standesbeamten.

PDF Formblatt: Angaben der Eheschließenden

Weitere Informationen finden Sie im Bayern Portal: Eheschließung; Anmeldung

Eheschließungstermine an Samstagen

Für Ihre Eheschließung bieten wir Ihnen jedes Jahr ausgewählte Samstage im Rathaus der Stadt Puchheim an, jeweils zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr

2025

Januar  
Februar  
März 15.03.2025
April 05.04.2025 & 26.04.2025
Mai 17.05.2025
Juni 21.06.2025
Juli 05.07.2025
August 30.08.2025
September 13.09.2025
Oktober 25.10.2025
November 15.11.2025
Dezember 13.12.2025
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