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Kommunale Beteiligungen

Gemäß den Bestimmungen des Kommunalrechts für kommunale Unternehmen im Sinne der Art. 86 ff. der Gemeindeordnung (GO) muss die Stadt jährlich zum 31.12. nach Maßgabe des Art 94 Abs. 3 GO einen Bericht über alle Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts, an den sie mindestens 5 Prozent der Anteile hält, erstellen. Der Beteiligungsbericht dient als Instrument zur Förderung der Transparenz und hat die Aufgabe einen generellen Überblick über die Unternehmen der Stadt zu geben. Er informiert zu den Unternehmenszielen, über die Leistungskraft und über die wirtschaftliche Situation der Beteiligungen. So entsteht ein umfassendes Bild außerhalb des Stadthaushalts agierenden Unternehmen und die Erfüllung einer kommunalen Aufgabe bleibt trotz privatrechtlicher Ausgliederung transparent.

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