Am 1. Januar 2024 ist das neue Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene in Kraft getreten. Danach werden alle Kommunen verpflichtet, bis zu einem bestimmten Stichtag (für kleinere und mittlere Gemeinden Ende Juni 2028) einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Die genauen Rahmenbedingungen für bayerische Kommunen legt eine Verordnung des Freistaats fest, die ab 1.Januar 2025 gilt.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches und langfristig angelegtes Planungsinstrument auf kommunaler Ebene. Sie soll ein auf die lokalen Bedingungen abgestimmtes, ganzheitliches Vorgehen zur Wärmewende vor Ort ermöglichen. Insbesondere wird durch die Wärmeplanung festgelegt, in welchem Teil der Kommune vorrangig welche Art der Wärmeversorgung eingesetzt werden soll – ein Thema, das besonders all jene interessiert, die sich mit dem Gedanken an eine neue, möglichst klimafreundliche Heizung tragen.
Anfang Oktober 2023 hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossen, einen kommunalen Wärmeplan für das Puchheimer Stadtgebiet erstellen zu lassen. Im Dezember 2023 wurde dafür eine Bundesförderung beantragt, Ende September 2024 erfolgte die Bewilligung. Ende 2024 wurde der Auftrag vergeben, so dass zum Jahresbeginn 2025 mit der tatsächlichen Erstellung des Wärmeplans begonnen werden kann, die voraussichtlich etwa ein Jahr in Anspruch nehmen wird.
Stand Dezember 2024.
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