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Sanierungsgebiet Lochhauser Straße

Räumlicher Umgriff des Sanierungsgebietes Lochhauser Straße

Seit dem 24.10.2023 ist die Lochhauser Straße zwischen Bahnhof und Bäumlstraße ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, wie in nebenstehender Grafik dargestellt. Damit hat die Stadt sich das Ziel gesetzt, innerhalb von 15 Jahren die Straße zu sanieren und zukunftsfähig zu machen. Die Festlegung folgt auf eine eingehende Untersuchung der Straße. Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wurden sogenannte städtebauliche Missstände festgestellt und ein integriertes Handlungskonzept zu deren Beseitigung aufgestellt. Im Abschlussbericht ist das Handlungskonzept als Maßnahmenkatalog nachzulesen.

Was bedeutet ein Sanierungsgebiet für Stadt, Puchheimer:innen und Eigentümer:innen?

Ein Sanierungsgebiet ist einerseits die Selbstverpflichtung der Stadt, binnen 15 Jahren Kräfte in der Verwaltung zu bündeln, um möglichst viele der Maßnahmen aus dem Handlungskonzept umzusetzen und eine Aufwertung zu erreichen.

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ermöglicht außerdem das Einwerben von Städtebaufördermitteln von Bund und Freistaat. Durch die Förderquote von 60% wird die Stadtkasse entlastet und es werden Projekte ermöglicht, die sonst nicht umsetzbar wären.

Da im vereinfachten Sanierungsverfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB saniert wird, trägt die Stadt Kosten für z.B. Straßenbauarbeiten selbst. Es werden somit keine Kosten auf private Eigentümer*innen umgelegt. Für diese bietet das Sanierungsgebiet im Gegenteil sogar steuerliche Vorteile bei Maßnahmen an Ihren eigenen Gebäuden und Grundstücken.

Um sicherzustellen dass die Entwicklungen auf der Straße den Zielen der Sanierung entsprechen, und um mit den Eigentümer:innen im Dialog zu bleiben, hat die Stadt außerdem einen Genehmigungsvorbehalt nach § 144 Abs. 1 BauGB in die Satzung aufgenommen. Das heißt, im Sanierungsgebiet ist für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen eine schriftliche Genehmigung der Stadt erforderlich. Gleiches gilt für z.B. langfristige Miet- und Pachtverträge mit Laufzeiten über einem Jahr.

Erste vorgesehene Maßnahmen

RAHMENPLAN – Als eine der ersten Maßnahmen soll ein städtebaulicher Rahmenplan entwickelt werden. Darin sollen Ziele und Rahmenbedingungen für z.B. Höhenentwicklung, Geschossigkeit, städtebauliche Kanten oder etwa die Ausbildung von drei Fokusbereichen des Straßenraums erarbeitet werden. Der Rahmenplan kann später der Stadt als Richtschnur zur Beurteilung von Bauvorhaben dienen und Planungsprozesse beschleunigen.

GESCHÄFTSSTRASSENMANAGEMENT – Die Lochhauser Straße soll ein Geschäftsstraßenmanagement bekommen. Es soll Ansprechpartner für die Gewerbetreibenden in der Straße sein und die zahlreichen Maßnahmen aus dem Bereich Gewerbe und Einzelhandel vorantreiben.

FÖRDERMÖGLICHKEITEN – Mit dem Projektfonds Lochhauser Straße erhalten Eigentümer:innen und Geschäftstreibende die Möglichkeit, kleinere Maßnahmen auf Ihren Grundstücken zur gestalterischen Verbesserung fördern zu lassen z.B. neue Fahrradbügel, neue Markisen, neue Sitzbänke oder Begrünung. Mehr zu den Bedingungen finden Sie hier.

BÄNKE UND ABFALLEIMER - Zwei Bänke mit Abfalleimern wurden im Sommer 2024 aufgestellt, um dem vielfachen Wunsch nach mehr Stadtmöblierung Rechnung zu tragen.

 

Stand August 2024

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