1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Solarpark Roggensteiner Straße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1502 und 1511 beiderseits des Rauscherweges an der Roggensteiner Straße
Der Bebauungsplan Nr. 54 für den Solarpark Roggensteiner Straße wurde geändert. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird insbesondere die Nutzungsdichte für eine technische Erweiterung des Solarparks erhöht und die Geltungsdauer verlängert. Die Bebauungsplanänderung ist am 09.04.2024 in Kraft getreten.
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