Bekanntmachung
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Antrag auf Planfeststellung nach § 68 WHG für verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwassersituation in Puchheim-Ort
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck führt auf Antrag der Stadt Puchheim ein Verfahren zur Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwassersituation in Puchheim-Ort durch.
Nach Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 6 Satz 1 Bayer. Verwaltungsverfahrens- gesetz sind die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck führt hierzu den Erörterungstermin am
Montag, den 14.09.2026 um 10:00 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Fürstenfeldbruck, A 171, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck gemäß Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG durch.
Wir weisen darauf hin, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann (Art. 67 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG).
Durch Einsichtnahme in die Pläne, durch Erhebung von Einwendungen und durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.
Thomas Hofschuster
Erster Bürgermeister
Puchheim, 24.08.2026