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Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Gröbenbach, Ascherbach und Starzelbach

Die Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet an den Gewässern dritter Ordnung Gröbenbach, Ascherbach und Starzelbach in den Städten Germering, Puchheim und Olching sowie den Gemeinden Alling, Eichenau, Emmering und Gröbenzell wurde vom Landratsamt Fürstenfeldbruck erlassen und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt am 21.12.2023, die Detailpläne und sonstigen Unterlagen können auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck unter dem Link https://www.lra-ffb.de/bau-umwelt/umweltschutz/gewaesserschutz/ueberschwemmungsgebiete eingesehen werden.

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