Derzeit erreichen das Umweltamt vermehrt Anrufe besorgter Bürgerinnen und Bürger, die ein Wespennest am Haus oder Gartenhaus vorfinden. Aus Sorge, gestochen zu werden, besteht oft der Wunsch, dass dieses entfernt werden soll. Was viele jedoch nicht wissen: Wespen, Hornissen und Wildbienen sind grundsätzlich durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt.
Natürlich gibt es heikle Plätze, an denen ein Wespennest nicht bleiben kann. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Fürstenfeldbruck in Verbindung (Tel. 08141/519528). Oftmals kann das Entfernen des Nestes vermieden werden, wenn Sie folgende Tipps beachten: Halten Sie möglichst einen Abstand von zwei bis drei Metern zum Nest und versperren Sie die Flugbahn der Wespen nicht. Falls ein Entfernen des Nestes unumgänglich ist, wenden Sie sich an einen Fachmann, am besten an ökologisch arbeitende Schädlingsbekämpfer, die sich zum Beispiel am Berufsverband-Siegel des vFöS (Verein zur Förderung der ökologischen Schädlingsbekämpfung) erkennen lassen. Versuchen Sie auf keinen Fall, das Nest selbst zu entfernen und setzen Sie keine Pestizide gegen die Insekten ein.
Sollten Sie beispielsweise ein Wespennest auf einem öffentlichen Spielplatz entdecken, melden Sie dies bitte beim Sozialreferat (Tel. 089/80098-535), beim Ordnungsamt (089/80098-113) oder beim Umweltamt (089/80098-158, umwelt@puchheim.de) der Stadt Puchheim.
Hornissen sind noch strenger geschützt. Für die Entfernung eines Hornissennestes ist in jedem Fall die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt erforderlich. Sollten Sie ein Hornissennest rund ums Haus haben, können Sie sich auch direkt an den Hornissenfachberater Dirk Westphal (Tel. 0174/4757089 oder E-Mail dirk.westphal@hornissen.bayern) wenden. Er wird dann ggf. versuchen, das Nest umzusetzen.
Alle bei uns heimischen sozialen Wespen und Hornissen bilden sogenannte Sommerstaaten, die nur für wenige Monate existieren. Nach den ersten Frostnächten im Herbst sterben die Tiere; nur die Königin überlebt und sucht sich einen Platz zum Überwintern. Zu diesem Zeitpunkt können die Nester gefahrlos entfernt werden.
Wildbienennester dürfen sogar nur mit einer Genehmigung der Höheren Naturschutzbehörde entfernt werden. Da Wildbienen extrem friedliche Tiere sind und ihr Stachel die menschliche Haut meist nicht durchdringen kann, sind die Gefahren hier auch eher gering.
Auch Honigbienen können sich unter Umständen rund um Haus und Hof niederlassen. In diesem Fall wenden Sie sich an einen Schwarmfänger. Den zuständigen Imker finden Sie unter www.bruckerimker.de/schwarmfaenger.
Veröffentlicht im Juli 2026.