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Aus der Ferienausschusssitzung vom 26. August 2025

Zweiter Bürgermeister Dr. Manfred Sengl gab folgende Vergaben bekannt: die sozialpädagogische Betreuung von zwei Deutschklassen im gebundenen Ganztag an der Mittelschule Puchheim für die Schuljahre 2025/2026/2027 an die Kolping-Bildungs-gGmbH; die Beschaffung von IT-Ausstattung an Schulen (220 Notebooks, Zubehör und Dienstleistungen zur Einrichtung und Konfiguration) bei Dell sowie die Planungsleistung „Freianlagenplanung“ der Stadtmitte Puchheim an grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadplaner partnerschaft mbb. 

Des Weiteren gab er bekannt, dass die Darstellung der digitalen Anzeigetafeln am Bahnhof erweitert wurde. Auf der Anzeigetafel im Süden werden nun auch die Abfahrtszeiten der Busse auf der Nordseite aufgeführt und umgekehrt. Ebenfalls angezeigt wird der Standort. Darüber hinaus wies er auf das Sommerkonzert mit Simon Japha am 31. August um 19.30 Uhr auf der PUC-Wiese hin. 

Die Mitglieder des Ferienausschusses erteilten das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück an der Gröbenzeller Str. 29 einschließlich der damit verbundenen Befreiungen/Ausnahme vom Bebauungsplan Nr. 48. Die beantragte Befreiung bzgl. der Orientierung von Schlaf- und Kinderzimmern in Richtung Gröbenzeller Straße wurde mit der Maßgabe erteilt, dass mit dem Einbau einer Be- und Entlüftungsanlage die Immissionswerte eingehalten werden. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen. Die beantragte Befreiung wegen Fällung der Kiefer wurde mit der Maßgabe erteilt, dass als Ersatz ein großkroniger Laubbaum gepflanzt wird.

Ebenfalls erteilt wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses mit Einzelgarage und drei Stellplätzen an der Moosstr. 30 einschließlich der damit verbundenen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 48 mit der Maßgabe, dass die Garagen- und Stellplatzanlage einen Abstand von mindestens 1,5 m zur Straßenbegrenzungslinie einhält. Gemäß Bebauungsplan ist dieser Bereich als Grünstreifen anzulegen. 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Am kleinen Ascherbach 3 wurde nicht erteilt.

Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung einer Wohnung in Praxisflächen und Zusammenlegung mit der angrenzenden Einheit auf dem Grundstück an der Adenauerstr. 6 wurde einschließlich der damit verbundenen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 10 B erteilt.

Nicht erteilt wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Primelstr. 96 in der beantragten Form. Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wintergartens wurde einschließlich der damit verbundenen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 6 A, 1. Änderung mit der Maßgabe in Aussicht gestellt, dass der Wintergarten max. 1 m höher wird, als das bestehende Gebäude.

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wintergartens in der beantragten Größe auf dem Grundstück Auf der Lichtung 15 wurde nicht erteilt. Bei Reduzierung der Tiefe auf max. 3 m und der Grundfläche auf max. 20 m² wurde das gemeindliche Einvernehmen einschließlich der damit verbundenen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 5 in Aussicht gestellt.

Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung eines Obergeschosses und Dachgeschosses auf dem Grundstück an der Rosenstr. 11 wurde einschließlich der damit verbundenen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 43 (Baugrenze, Grundfläche, Anzahl der Wohneinheiten) erteilt.

Themen unter Mitteilungen und Anfragen waren unter anderem die neue Geothermiegesellschaft Zukunftswärme M West (ZMW) sowie Bebauungspläne in Puchheim Süd. 

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