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Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in der Stadt Puchheim zum Stichtag 1. Januar 2024

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Wertermittlung im Bereich des Landkreises Fürstenfeldbruck hat der Stadt Puchheim die Bodenrichtwerte (§ 195, § 196 BauGB, § 12 BayGaV, ImmoWertV §§ 13 bis 17) zugeleitet.

Die Bodenrichtwerte können in der Stadtverwaltung Puchheim, Rathaus, Poststraße 2, Zimmer 108, in der Zeit vom 1. Juli 2024 bis einschließlich 31. Juli 2024 während den allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass jeder Bürger beim Gutachterausschuss des Landratsamtes, Münchner Str. 32, einen Antrag auf eine gebührenpflichtige amtliche Bodenrichtwertauskunft stellen kann.

Veröffentlicht im Juli 2024.

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