• Digitale Dienste
  • Kita-Anmeldungsportal Little Bird (externer Link)
  • Stadtbibliothek (externer Link)
  • Stadtratsportal (externer Link)

Soforthilfeaktion für Hochwassergeschädigte im Landkreis Fürstenfeldbruck

Zur Unterstützung der Geschädigten, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni erhebliche Schäden erlitten haben, hat die Bayerische Staatsregierung eine Soforthilfeaktion ins Leben gerufen, um den Betroffenen finanzielle Hilfen zur Verfügung zu stellen. Für betroffene Privathaushalte stehen folgende Hilfsprogramme zur Verfügung:

1. Soforthilfe „Haushalt / Hausrat“ (bis zu 5.000 Euro)

Die Zuwendung wird für die Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasserereignis zerstörter oder unbrauchbar gewordener Haushaltsgegenstände gewährt. Die Höhe der Zuwendung hängt vom Versicherungsschutz ab. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro. Sofern Versicherungsleistungen gezahlt werden, darf die Soforthilfe nur für den nicht durch diese Leistungen abgedeckten Betrag gewährt werden.

Die entsprechenden Antragsformulare finden Betroffene auf der Website des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de/aktuelles/hochwasser-soforthilfen. Da eine Identitätsprüfung bei der Antragstellung notwendig ist, können die Anträge nur persönlich im Bürgerservicezentrum des Landratsamtes abgegeben werden. Dem Antrag ist eine Bestätigung der Gebäude- und / oder Hausratversicherung beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Schaden versichert ist. Sollte ein Versicherungsschutz gegen Elementgefahren nicht möglich gewesen sein, ist dies auf dem Antragsformular entsprechend zu begründen. Andere Nachweise sind bei Antragstellung nicht erforderlich. Das Landratsamt wird im Nachgang allerdings stichprobenartige Prüfungen auf Überkompensation durchführen, sodass die Antragssteller dazu angehalten werden, die im Zusammenhang mit dem Schaden angefallenen Rechnungen aufzubewahren und sofern möglich den Schaden mit Fotos zu dokumentieren.

2. Soforthilfe „Ölschaden an Gebäuden“ (bis zu 10.000 Euro)

Eigentümer oder dringlich Nutzungsberechtigte können für durch das Schadensereignis bedingte Ölschäden eine Soforthilfe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude beantragen, falls der Schaden nicht versicherbar war. Sofern der Schaden versicherbar war, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde, kann eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Neben der Bestätigung der Gebäude- und / oder Hausratversicherung ist dem Antrag auch ein Nachweis des Ölschadens (z.B. Kostenvoranschlag / Rechnung für Schadensbeseitigung) beizufügen. Im Übrigen gelten die gleichen Hinweise wie bei der Soforthilfe Haushalt / Hausrat.

3. Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds

Geschädigte Privathaushalte können außerdem Zuschüsse als Notstandsbeihilfen erhalten. Voraussetzung ist, dass Wohngebäude und Hausrat der Betroffenen in so großem Ausmaß geschädigt wurden, dass die Geschädigten ohne staatliche Hilfe in eine existentielle Notlage zu geraten drohen. Für die Notstandsbeihilfen sind keine festen Beträge festgelegt. Über Art und Höhe der Hilfen wird nach Prüfung der finanziellen Verhältnisse der Geschädigten und des Schadensausmaßes im Einzelfall entschieden. Hierzu sind bei der Antragstellung detaillierte Angaben zur Schadenshöhe und zu den Vermögensverhältnissen der Geschädigten notwendig.

Anträge für die beiden Soforthilfeprogramme können bis 31. August 2024 gestellt werden, Anträge auf Notstandsbeihilfe bis zum 31.Oktober 2024. Verspätet eingegangene Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Das Landratsamt bearbeitet bei allen drei Hilfsprogrammen ausschließlich die Anträge von Privathaushalten. Anträge für betroffene gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe sind bei der Regierung von Oberbayern zu stellen. Anträge für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und für den Fischereisektor bearbeitet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Näheres zu diesen Förderprogrammen bitte direkt bei den zuständigen Stellen erfragen.

Für weitere Auskünfte steht ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 08141/519-919 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr zur Verfügung.

Veröffentlicht im Juni 2024 (aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck).

VOILA_REP_ID=C1257FC6:0036B223