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Hinweise zum Rückschnitt – Überwuchs bei Bäumen, Sträuchern und Hecken beseitigen

Erläuterungsgrafik zum Planzenrückschnitt.

Bäume, Sträucher und Hecken auf Privatgrundstücken dürfen die Nutzung von angrenzenden Gehwegen und Straßen nicht beeinträchtigen. Im Stadtgebiet Puchheim wurde dieses Jahr häufig festgestellt, dass Hecken und Äste so weit in Gehwege und andere öffentliche Verkehrsflächen hineinwuchsen, dass Fußgänger:innen – insbesondere mit Kinderwagen oder Rollstuhl – sowie Rad fahrende Kinder erheblich beeinträchtigt, mitunter sogar gefährdet wurden.

Die Stadt Puchheim weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer:innen verpflichtet sind, Überwuchs zu beseitigen, soweit er in den Gehwegbereich oder Straßenraum hineinragt. Freizuhalten ist an Geh- und Radwegen mindestens eine Durchgangshöhe von 2,50 Metern sowie bei Fahrbahnen eine Durchfahrtshöhe von 4,50 Metern. Wer diese Verpflichtung nicht erfüllt, muss damit rechnen, dass er für deshalb entstehende Schäden Dritter haftbar gemacht wird. An Verkehrsflächen angrenzende Hecken sind grundsätzlich bis an die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden.

Kleinere Zuschnitte für Form und Pflege dürfen auch zwischen März und Oktober vorgenommen werden, allerdings nur, um den Zuwachs einzugrenzen. Die wild wuchernde Hecke etwas zurückschneiden, ist also auch im Sommer erlaubt. Aber Vorsicht: Immer nach Nistplätzen Ausschau halten!

Veröffentlicht im September 2024.

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