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Schwimmbad

Das Schwimmbad nach der Generalsanierung

Nach einer umfassenden Generalsanierung öffnet das neue Puchheimer Schwimmbad ab 14. April 2025 für die Bürgerinnen und Bürger.

Sonderöffnungszeiten Osterferien

Während der Osterferien gelten folgende Sonderöffnungszeiten:

  • Montag, 14. April: 8 bis 21 Uhr (Badeschluss 20.30 Uhr)
  • Dienstag, 15. April: 8 bis 21 Uhr (Badeschluss 20.30 Uhr)
  • Mittwoch, 16. April: 8 bis 21 Uhr (Badeschluss 20.30 Uhr)
  • Donnerstag, 17. April: 13 bis 21 Uhr (Badeschluss 20.30 Uhr)
  • Dienstag, 22. April: 8 bis 21 Uhr (Badeschluss 20.30 Uhr)
  • Mittwoch, 23. April: 8 bis 21 Uhr (Badeschluss 20.30 Uhr)
  • Donnerstag, 24. April: 8 bis 21 Uhr (Badeschluss 20.30 Uhr)
  • Freitag, 25. April: 13 bis 21 Uhr (Badeschluss 20.30 Uhr)

Regelbetrieb ab 29. April 2025

Nach den Sonderöffnungszeiten in den Osterferien startet ab Dienstag, 29. April 2025, der Regelbetrieb mit folgenden Öffnungszeiten für alle Bürgerinnen und Bürger:

  • Montags: Vereinstag – für die Öffentlichkeit geschlossen
  • Dienstags: 17 Uhr bis 21 Uhr (Badeschluss 20.30 Uhr)
  • Mittwochs: 15.30 bis 21 Uhr (Badeschluss 20.30 Uhr)
  • Donnerstags: Vereinstag – für die Öffentlichkeit geschlossen
  • Freitags: 13 bis 21 Uhr (Badeschluss 20.30 Uhr)
  • Samstags: 9 bis 16 Uhr (Badeschluss 15.30 Uhr)

 

Eintrittspreise

Einzelkarte:

  • 5 Euro für Erwachsene
  • 4 Euro für Kinder und Jugendliche (7 bis 17 Jahre)

Kinder bis 6 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen haben freien Eintritt.

Die Einzelkarte versteht sich als Tageskarte ohne Begrenzung der Badezeit.

Jahreskarte:

  • 150 Euro für Erwachsene ab 18 Jahre
  • 120 Euro für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
  • Kinder bis 6 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos

Sozialtarif Jahreskarte für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger:innen:

  • 120 Euro für Erwachsene 
  • 100 Euro für Kinder und Jugendliche (7 bis 17 Jahre)
  • Kinder bis 6 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos

Der Sozialtarif gilt ausschließlich für Puchheimer Bürger:innen, die Empfänger von Bürgergeld gemäß SGB II oder Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß SGB XII sind.
Der Nachweis erfolgt über die Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheids, der nicht älter als drei Monate ist.

Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. 

Beantragung von Jahreskarten

Jahreskarten sind im Rathaus, Poststraße 2, 82178 Puchheim in der Abteilung Liegenschaften erhältlich. Für die Beantragung senden Sie bitte eine E-Mail an Jahreskarten [at] puchheim.de. 

 

In den Umkleiden stehen abschließbare Garderobenspinde zur Verfügung. Für diese werden 2-Euro-Münzen benötigt. 

(Letzte Aktualisierung am 17. April 2025.)

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