Die Stadt Puchheim hat neben den Bebauungsplänen verschiedene Satzungen als örtliche Bauvorschriften erlassen, die grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet gelten. Diese können Sie untenstehend herunterladen.
Sind allerdings in einem Bebauungsplan spezielle Regelungen z.B. hinsichtlich der Dachgauben oder Einfriedungen (Zäune, Mauern,...) getroffen, so gilt jeweils die Festsetzung des Bebauungsplanes.
Fragen Sie deshalb immer konkret für Ihr Grundstück bei der Bauverwaltung nach, welche Vorschriften für die von Ihnen gewünschte Maßnahme zu beachten sind.
Bauverwaltung Poststraße 2 82178 Puchheim
089/80098-0 089/80098-222 Nachricht senden