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Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung

Beschreibung

Gewerbeanmeldung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Die Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige (Gewerbeschein).

Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person) ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig. Die Gewerbebehörde berät Sie im Einzelfall gerne.

Die Bestätigung der Gewerbeanzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet.

Nähere Informationen zum Handwerk erteilt die Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 4, 80333 München Telefon 089/5119-0.

Gewerbeummeldung

Eine Ummeldung ist erforderlich wenn

  • Der Standort des Gewerbes innerhalb Puchheims verändert wird (Verlegung)
  • Die Art/ der Gegenstand des Gewerbes verändert wird
  • Der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert wird, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
  • Der Name des Gewerbetreibenden geändert wird

Gewerbeabmeldung

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Voraussetzungen

Wann ist zu melden:

  • Die Meldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit/ Betriebsverlegung/ Tätigkeitsänderung/ Namensänderung/ Betriebsaufgabe erfolgen.

Wer muss melden:

  • Alle Gewerbetreibenden mit gewerblicher Niederlassung als Haupt- oder Filialbetrieb. Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sowie die Höhe des erzielten Gewinnes.
  • Bei Personengesellschaften (beispielsweise BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter*innen als Gewerbetreibende anzusehen.
  • Bei juristischen Personen (beispielsweise GmbH, AG) obliegt die Meldepflicht den gesetzlichen Vertreter*innen (beispielsweise Geschäftsführer*in einer GmbH) .

Wie ist zu melden:

  • Digital im BayernPortal
  • Alternativ bitten wir Sie, einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren oder die Gewerbeanmeldung per E-Mail mit den jeweils erforderlichen Unterlagen vorzunehmen (siehe auch „benötigte Unterlagen").
  • Bei Fragen und in dringenden Fällen kontaktieren Sie bitte unser Gewerbeamt (089/80098-143).

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Formular "Gewerbeanmeldung -ummeldung -abmeldung"
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Kopie
  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit)
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen:
    ein Registerauszug (mit allen Eintragungen) in Kopie
  • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
  • bei Betrieb eines Vollhandwerkes: Kopie der Handwerkskarte

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

  • Gewerbeanmeldung 30 Euro (Einzelunternehmen & Personengesellschaften je Bestätigung z. B. GbR)
  • Gewerbeanmeldung 35 Euro (juristische Person z. B. AG, GmbH)
  • Gewerbeummeldung 25 Euro
  • Gewerbeabmeldung 25 Euro

Sonderfall Zweitschrift

Sie können bei uns auch eine Zweitschrift der Gewerbebescheinigung beantragen. Die Gebühr beträgt 15 Euro. Schicken Sie uns Ihren Antrag bitte per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises. Sie erhalten die Zweitschrift per Post nach vorheriger Überweisung der Gebühr. Die Rechnung über 15 Euro senden wir Ihnen ebenfalls zu.

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