Antrag auf Planfeststellung nach § 68 WHG für verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwassersituation in Puchheim-Ort
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck führt auf Antrag der Stadt Puchheim ein Verfahren zur Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwassersituation in Puchheim-Ort durch.
Zur Erteilung der Planfeststellung nach § 68 WHG bedarf es gemäß Art. 72 Abs. 1 BayVwVfG in Verbindung mit Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) eines vorherigen Anhörungsverfahrens. In diesem Zusammenhang liegen die Planungsunterlagen
in der Zeit vom 06.03.2025 bis 07.04.2025 im Umweltamt der Stadt Puchheim, Zimmer 204, Poststraße 2, 82178 Puchheim
während der Dienststunden und nach Vereinbarung zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung digital gem. Art. 27a und 27b BayVwVfG auf der Homepage des Landratsamts Fürstenfeldbruck unter www.lra-ffb.de.
Der vollständige Text der Bekanntmachung kann im Downloadbereich dieser Seite abgerufen werden.
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