Die Stadt Puchheim stellt für das Stadtzentrum in dem Bereich zwischen Allinger Straße, Post-/Adenauerstraße, Kennedystraße und Fröbelweg/Bahngelände sowie für den Bereich des Rathausgrundstücks mit Erweiterungsbereich zwischen Bahnhofstraße, Adenauerstraße und der angrenzenden Wohnbebauung einen Bebauungsplan auf.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 57 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung des Stadtzentrums mit Gebäuden für die Volkshochschule, die Musikschule und die Bibliothek unter Erhalt der Alten Schule sowie für die Erweiterung des Rathauses zu schaffen und die Grundstücke im Erweiterungsbereich in das Stadtzentrum zu integrieren. Gleichzeitig werden die Freiräume, insbesondere der Grüne Markt und die Kennedywiese sowie die Wegeverbindungen, neu gestaltet.
Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2017 wurde für die Neuplanung von Volkshochschule, Bibliothek und Musikschule ein Architektenwettbewerb durchgeführt und die Planung des für die Weiterentwicklung ausgewählten Wettbewerbssiegers in den Bebauungsplanentwurf integriert. Außerdem wurde das Plangebiet um den Bereich des Jugendzentrums mit den angrenzenden Grundstücken zwischen Bahnhofstraße, Adenauerstraße und der vorhandenen Wohnbebauung erweitert.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Stadtzentrum mit Begründung in der Planfassung vom 23.07.2024 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt in der Zeit vom
04. September 2024 bis einschließlich 07. Oktober 2024
durch diese Veröffentlichung im Internet. Ergänzend wird der Bebauungsplanentwurf auch im Rathaus Puchheim, Poststr. 2, öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ihre Stellungnahme senden Sie im Falle der elektronischen Übermittlung bitte an die E-Mail-Adresse stadtentwicklung [at] puchheim.de. Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z.B. zu den ergänzenden Einsichtsmöglichkeiten im Rathaus, können Sie der Bekanntmachung entnehmen.
Die Bekanntmachung sowie die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf einschließlich der zur Planung eingeholten Gutachten finden Sie nachfolgend.