Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens an dem, dem Todestag folgenden Werktag anzuzeigen. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen übernimmt die jeweilige Verwaltung die Sterbefallanzeige; ansonsten sind in erster Linie die nächsten Familienangehörigen zur Anzeige verpflichtet. In den meisten Fällen unterstützen die Bestattungsunternehmer auf Wunsch die Angehörigen bei den notwendigen Behördengängen. Der Anzeigende muss seinen Ausweis oder Reisepass, die Todesbescheinigung des Arztes sowie Personenstandsurkunden des Verstorbenen vorlegen.
Weitere Informationen zur Sterbefallbeurkundung finden Sie im BayernPortal.
Standesamt Poststraße 2 82178 Puchheim
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