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Sterbefallbeurkundung

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens an dem, dem Todestag folgenden Werktag anzuzeigen. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen übernimmt die jeweilige Verwaltung die Sterbefallanzeige; ansonsten sind in erster Linie die nächsten Familienangehörigen zur Anzeige verpflichtet. In den meisten Fällen unterstützen die Bestattungsunternehmer auf Wunsch die Angehörigen bei den notwendigen Behördengängen. Der Anzeigende muss seinen Ausweis oder Reisepass, die Todesbescheinigung des Arztes sowie Personenstandsurkunden des Verstorbenen vorlegen.

  • Wenn der Verstorbene verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft bestand: die Geburtsurkunden der Ehegatten bzw. Lebenspartner und die Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister
  • Wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft des Verstorbenen bereits aufgelöst war: Geburtsurkunde des Verstorbenen und Ehe- oder Lebenspartnerschaftskurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister, ggf. ein gesonderter Nachweis über die Auflösung
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz

Weitere Informationen zur Sterbefallbeurkundung finden Sie im BayernPortal.

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