Die Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes in Verbindung mit dem Gewerbesteuergesetz (GewStG).
15.02./15.05./15.08./15.11. j. J.
Der Hebesatz (Gewerbesteuer) der Stadt Puchheim beträgt 350 Prozent. Gewerbesteuerbescheide können an einen Steuerberater bzw. an Drittpersonen zugestellt werden. Hierfür bedarf es einer Vollmacht. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, stellt die Stadt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (auf Antrag) aus.
Für die Anpassung der Vorauszahlungen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Sobald das Finanzamt einen Grundlagenbescheid erlässt, erhalten Sie von uns den Folgebescheid. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen oder ein Einspruch gegen den Grundlagenbescheid keine aufschiebende Wirkung hat. Somit muss erst die Steuer entrichtet werden. Sollte dem Antrag/Einspruch stattgegeben werden, erhalten Sie die zu viel bezahlte Steuer zurück.
Die Einzugsermächtigung für die Gewerbesteuer können Sie auf dem Formular-Server der Stadt Puchheim online ausfüllen.
Steueramt Poststraße 2 82178 Puchheim
089/80098-182 oder -109 089/80098-222 Nachricht senden