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Stadt Puchheim von Insolvenz der Greensill Bank AG betroffen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am 3. März 2021 gegen die Greensill Bank wegen einer drohenden Überschuldung ein Zahlungsmoratorium verhängt. Die BaFin hat zudem Strafanzeige wegen Bilanzmanipulation erstattet. Am 15. März 2021 wurde ein Insolvenzantrag durch die BaFin beim zuständigen Bremer Amtsgericht gestellt. Zu den potentiell Geschädigten gehört auch die Stadt Puchheim, die zwei Millionen Euro bei der Greensill Bank angelegt hat. Neben zahlreichen Privatanlegern sollen auch 50 Kommunen von der drohenden Abwicklung der Bank betroffen sein. Während Anlagen privater Anleger bei Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin über den Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken abgesichert sind, besteht für die sogenannten institutionellen Anleger keine vergleichbare Sicherung. Es wird von der Höhe des noch vorhandenen Vermögens der Bank und der Höhe der Forderungen anderer Gläubiger abhängen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Forderung der Stadt bedient werden kann. Möglich ist also auch ein Totalverlust der Einlage. Die Stadt Puchheim hat sich mit weiteren betroffenen Kommunen für das Insolvenzverfahren anwaltlich zusammengeschlossen, um aus einer vorhandenen Insolvenzmasse zumindest noch Teile ihrer Anlagen zurückzuerhalten. Darüber hinaus sollen Haftungsansprüche gemeinschaftlich geprüft werden.

Die Stadt hatte unverzüglich nach Bekanntwerden des Moratoriums das Landratsamt Fürstenfeldbruck als Kommunalaufsichtsbehörde sowie den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband als überörtliches Rechnungsprüfungsorgan informiert. Zugleich wurde eine interne Untersuchung zu den konkreten Vorgängen eingeleitet. Die Aufklärung und Verfolgung der Angelegenheit erfolgt in enger Abstimmung mit dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie dem Stadtrat insgesamt. Die Prüfung von außen erfolgt u.a. durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sowie durch eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei. Auch die Rolle der beteiligten Finanzagentur soll nach dem Willen des Stadtrats juristisch überprüft werden.

Der Puchheimer Stadtrat hat sich im Juli 2022  in einer nichtöffentlichen Sitzung noch einmal umfassend mit dem Sachverhalt und den angeforderten Gutachten hinsichtlich der Geldanlage bei der Greensill Bank AG auseinandergesetzt. Er hat dabei mehrheitlich unter anderem folgende Entscheidung getroffen: Hinsichtlich des Ersten Bürgermeisters wird beim Landratsamt Fürstenfeldbruck angeregt, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Hinsichtlich des Stadtkämmerers wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet und der Landesanwaltschaft Bayern übertragen. Die Disziplinarverfahren dienen dazu, in einem gesetzlich geregelten Verfahren genau zu ermitteln und zu bewerten, ob Beamte der Stadt ihre Pflichten verletzt haben.

Nach einer umfangreichen Prüfung kommt die Kommunalaufsicht am Landratsamt Fürstenfeldbruck zu dem Ergebnis, dass eine disziplinarrechtliche Verfolgung der Angelegenheit gegenüber dem Ersten Bürgermeister Norbert Seidl nicht veranlasst und gerechtfertigt ist. Nach Aussage der Kommunalaufsicht „sind keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte […] festzustellen, die auf eine (schuldhafte) Dienstpflichtverletzung des Ersten Bürgermeisters hinweisen bzw. die den Verdacht eines Dienstvergehens von Herrn Seidl […] rechtfertigen und damit die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck gegen ihn begründen würden.“ Als die für Bürgermeister zuständige Disziplinarbehörde leitet die Kommunalaufsicht kein förmliches Disziplinarverfahren gegen Norbert Seidl ein. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29. November 2022 die abschließende Bewertung der Kommunalaufsicht zur Kenntnis genommen.

Stand Dezember 2022.

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