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Grundsteuer

Die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes in Verbindung mit dem Grundsteuergesetz (GrStG). Weitere Informationen - auch zur Neuregelung der Grundsteuer - finden Sie auf www.grundsteuer.bayern.de sowie im Downloadbereich unten.

Fälligkeit der Grundsteuer:

15.02./15.05./15.08./15.11. j. J.
Die Umstellung auf eine jährliche Zahlung ist möglich. Der Hebesatz (Grundsteuer A und B) der Stadt Puchheim beträgt 320 Prozent. Grundsteuerbescheide können an einen Grundstücksverwalter, Steuerberater oder andere Drittpersonen zugestellt werden. Hierfür bedarf es einer Vollmacht. Ein Nießbrauchrecht ist nicht im Grundlagenbescheid aufgeführt. Bitte informieren Sie die Stadtverwaltung, sollte ein Nießbrauchrecht bestehen.

Grundsteuer –Eigentümerwechsel

  • Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, d.h. sie wird immer für ein Kalenderjahr festgesetzt.
  • Alle Änderungen (z.B. Verkauf, Schenkung, Erhöhung des Messbetrags) innerhalb eines Jahres werden erst zum 1. Januar des folgenden Jahres berücksichtigt.
  • Die Besteuerungsgrundlagen können vom Finanzamt erst zu diesem Stichtag neu festgesetzt bzw. geändert werden.
  • Die Stadt Puchheim berücksichtigt entsprechende Änderungen auch erst ab diesem Zeitpunkt.
  • Wird ein Grundstück veräußert, so kann die Grundsteuer erst ab 1. Januar des folgenden Jahres beim neuen Eigentümer angefordert werden.
  • Die im notariellen Kaufvertrag getroffenen privatrechtlichen Vereinbarungen berühren die Steuerpflicht des Voreigentümers nicht.
  • Die Jahressteuer auf verschiedene Eigentümer aufzuteilen ist nicht möglich.
  • Der Ausgleich innerhalb des Veräußerungsjahres muss von den Vertragsparteien privatrechtlich abgewickelt werden.
  • Erst wenn durch das Finanzamt aufgrund des Notarvertrages eine so genannte Zurechnungsfortschreibung ergeht, erhält das Steueramt der Stadt von dem Vorgang Kenntnis.
  • Auf den Zeitpunkt der Umschreibung hat die Stadt keinen Einfluss.

Einzugsermächtigung

Die Einzugsermächtigung für die Gewerbesteuer können Sie auf dem Formular-Server der Stadt Puchheim online ausfüllen.

Typ Dokument (Dateiname) Dateigröße
Rundschreiben des Bayerischen Städtetags zur Neuregelung der Grundsteuer vom 22.02.2022.pdf 511,2 KB
VOILA_REP_ID=C1257FC6:0036B223