Die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes in Verbindung mit dem Grundsteuergesetz (GrStG). Weitere Informationen - auch zur Neuregelung der Grundsteuer - finden Sie auf www.grundsteuer.bayern.de sowie im Downloadbereich unten.
15.02./15.05./15.08./15.11. j. J.Die Umstellung auf eine jährliche Zahlung ist möglich. Der Hebesatz (Grundsteuer A und B) der Stadt Puchheim beträgt 320 Prozent. Grundsteuerbescheide können an einen Grundstücksverwalter, Steuerberater oder andere Drittpersonen zugestellt werden. Hierfür bedarf es einer Vollmacht. Ein Nießbrauchrecht ist nicht im Grundlagenbescheid aufgeführt. Bitte informieren Sie die Stadtverwaltung, sollte ein Nießbrauchrecht bestehen.
Die Einzugsermächtigung für die Gewerbesteuer können Sie auf dem Formular-Server der Stadt Puchheim online ausfüllen.
Steueramt Poststraße 2 82178 Puchheim
089/80098-182 oder -109 089/80098-222 Nachricht senden