Die bayerische Staatsregierung hat im Juni 2022 das Digitalgesetz (BayDiG) verabschiedet. Ergänzend zum Onlinezugangsgesetz (OZG) und zum Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG) soll das neue Gesetz die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft vorantreiben. Ziel des Digitalgesetzes ist es, das digitale Zusammenleben von Bürgerinnen und Bürgern zu gestalten und die Digitalisierung in allen Lebensbereichen zu unterstützen.
Die Umsetzung der Vorgaben des Digitalgesetzes ist für die Stadt Puchheim eine enorme Herausforderung, die bereits in vielen Teilbereichen der Stadtverwaltung zu einer Digitalisierungsoffensive geführt hat. „Puchheim.digital“ soll als Gesamtstrategie den Weg zu einer SmartCity ebnen. Dabei ist es wichtig, ein einheitliches, barrierefreies und multifunktionales Bürger- und Unternehmensserviceportal zu schaffen. Für die Verwaltung bedeutet dieser Prozess die Digitalisierung von Fachverfahren und damit verbunden weniger manuelle Eingaben, „papierlose Büros“, transparente Prozesse, lückenlose Dokumentation sowie Optimierung und Qualitätssicherung der Verwaltungsprozesse.
Welche Projekte sind aktuell geplant bzw. laufen (Auswahl)?
Welche Projekte haben wir schon umgesetzt (Auswahl)?
Für die insgesamt bereits mehr als 50 kommunalen und zentralen Online-Verfahren im BayernPortal, die auf der Website der Stadt Puchheim aufgerufen werden können, wurde die Stadtverwaltung mit dem Label „Digitales Amt“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung erfolgte im Rahmen des Programms „Digitales Rathaus“, bei dem die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke bei der Bereitstellung von neuen Online-Diensten vom Freistaat unterstützt werden.
Weitere Projekte sind geplant und in Arbeit. Haben Sie Wünsche und Ideen, die wir diskutieren sollten? Melden Sie sich gerne per E-Mail an digitalisierung [at] puchheim.de.
Stand März 2024.
Digitalisierung Poststraße 2 82178 Puchheim
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