Die Stadt Puchheim stellt für den Bereich des Alois-Harbeck-Platzes zwischen der Allinger Straße, der Josefstraße und der Bahnlinie einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf. Der Aufstellungsbeschluss hierfür wurde am 10.12.2019 gefasst.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neugestaltung des Alois-Harbeck-Platzes auf dem Grundstück FlNr. 1442/7 und Teilflächen der Grundstücke FlNrn. 1442/5 und 1442/23 zu schaffen. Nach teilweisem Abriss der Bestandsgebäude soll die Errichtung neuer Gebäude für Wohnnutzung, für die Ansiedlung eines Vollsortimenters, für ein Aparthotel und einen Gastronomiebetrieb sowie weiterer Flächen für Läden und sonstiges nichtstörendes Gewerbe erfolgen. Zudem soll die bestehende Tiefgarage ergänzt werden.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat der Stadtrat nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 02.12.2021 in seiner Sitzung am 25.01.2022 entschieden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wurde als Ergebnis der Abwägung in verschiedenen Teilbereichen angepasst. Als nächster Schritt erfolgte im Zeitraum vom 05.05.2022 bis 09.06.2022 die öffentliche Auslegung der aktuellen Planungsunterlagen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Nunmehr werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und anschließend den zuständigen Gremien des Stadtrates zur Entscheidung vorgelegt.