Stadtbibliothek Puchheim – Neue Satzung ab Januar 2024 mit Anpassung des Gebührenkonzepts

In der Sitzung des Puchheimer Stadtrats am 24. Oktober 2023 wurde eine neue Satzung für die Stadtbibliothek verabschiedet. Mit dieser Satzung tritt auch ein neues Gebührenkonzept ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Der Bibliotheksausweis ist für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten18. Lebensjahr auch weiterhin kostenlos. Für Erwachsene fällt künftig eine Jahresgebühr in Höhe von 12 Euro an. Die Gebühr wird bei der Erstanmeldung sowie immer dann fällig, wenn sich das Erstellungsdatum des Ausweises jährt.

Zur Erläuterung: Die Jahresgebühr fällt jeweils erst dann an, wenn nach Ablauf des Jahreszeitraums eine neue Ausleihe erfolgt. Leserinnen und Leser, die bereits einen Ausweis besitzen, können diesen weiterhin nutzen. Sobald er nicht mehr gültig ist, wird eine Ausleihe erst wieder nach Zahlung der fälligen Jahresgebühr möglich. Diese kann direkt vor Ort in der Stadtbibliothek in bar oder per Kartenzahlung beglichen werden.

Die ausführliche neue Gebührenordnung ist auf der Webseite der Bibliothek unter www.stadtbibliothek-puchheim.de/ausleihe/gebuehren/ zu finden.

Veröffentlicht im November 2023.

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