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Insolvenz der Greensill-Bank – Kein Disziplinarverfahren gegen Ersten Bürgermeister Norbert Seidl

Nach einer umfangreichen Prüfung kommt die Kommunalaufsicht am Landratsamt Fürstenfeldbruck zu dem Ergebnis, dass eine disziplinarrechtliche Verfolgung der Angelegenheit gegenüber dem Ersten Bürgermeister Norbert Seidl nicht veranlasst und gerechtfertigt ist. Nach Aussage der Kommunalaufsicht „sind keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte […] festzustellen, die auf eine (schuldhafte) Dienstpflichtverletzung des Ersten Bürgermeisters hinweisen bzw. die den Verdacht eines Dienstvergehens von Herrn Seidl […] rechtfertigen und damit die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck gegen ihn begründen würden.“ Als die für Bürgermeister zuständige Disziplinarbehörde leitet die Kommunalaufsicht kein förmliches Disziplinarverfahren gegen Norbert Seidl ein.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29. November 2022 die abschließende Bewertung der Kommunalaufsicht zur Kenntnis genommen.

„Damit ist ein wichtiger Teil der rechtlichen Aufarbeitung der Greensill-Angelegenheit abgeschlossen, die sowohl den Ersten Bürgermeister als auch den Stadtrat spürbar belastet hat“, so Dr. Manfred Sengl, Zweiter Bürgermeister. „Jetzt ist zu hoffen, dass die weitere Aufarbeitung ebenfalls rasch zu einem Ende kommt, um sich wieder voll auf die kommunalpolitische Arbeit konzentrieren zu können.“

Hintergrund ist die Insolvenz der Greensill-Bank im März 2021, bei der die Stadt Puchheim zwei Millionen Euro angelegt hatte. Der Stadtrat hatte im Juli mehrheitlich die Einleitung eines Disziplinarverfahrens angeregt, um eine unabhängige disziplinarrechtliche Prüfung der Vorgänge zu veranlassen. Unter anderem war zu prüfen, ob es Aufgabe des Ersten Bürgermeisters ist, Termine zur Anlage von Geldern regelmäßig zu überwachen, ob die Anlagerichtlinie anwendbar war und ob gegebenenfalls durch den Ersten Bürgermeister gegen diese Anlagerichtlinie verstoßen worden ist.

Die Kommunalaufsicht war seit Bekanntwerden der Insolvenz umfassend in die Angelegenheit mit einbezogen worden. Die Bewertung ist nach ausführlicher Prüfung aller Unterlagen erfolgt.

Veröffentlicht im Dezember 2022.

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