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Informationen zur Grundsteuerreform ab 1. Januar 2025

Seit 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Grundsteuer. Diese Reform wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt hat.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz beschlossen. Künftig spielt in Bayern der Wert eines Grundstücks keine Rolle mehr bei der Grundsteuerberechnung. Stattdessen wird die Grundsteuer auf Basis der Flächen von Grundstück und Gebäude ermittelt.

Der Stadtrat beschloss am 26. November 2024 die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Puchheim. Die Hebesätze der Stadt Puchheim sind:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke): 630 v. H.
  • Grundsteuer B (bebaute/unbebaute Grundstücke): 350 v. H

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.puchheim.de/grundsteuer.

Veröffentlicht im Januar 2025.

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