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Das Inklusionsforum für den Landkreis Fürstenfeldbruck informiert – Inklusion in der Arbeitswelt

Im Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention wird das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung beschrieben. Darunter wird die Möglichkeit verstanden, den Lebensunterhalt durch Arbeit selbstbestimmt wählen zu können.

Die Realität in Deutschland sieht jedoch anders aus, die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung ist doppelt so hoch und Menschen ohne Behinderung haben eine mehr als doppelt so hohe Chance, einen Arbeitsplatz zu finden. Arbeit ist ein wichtiger Faktor, um ein eigenständiges, selbstbestimmtes und sozialintegriertes Leben zu führen. In Deutschland sind um die 175.000 Unternehmen verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Diese Quote wurde 2023 lediglich zu 39 Prozent erfüllt. Um Unternehmen auf ihrem Weg zu einem inklusiven Arbeitgeber zu unterstützen, wurden im Jahr 2022 die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) eingerichtet. Unter der Servicenummer 0800/9040001 gibt es weitere Informationen. Außerdem unterstützt der Integrationsfachdienst sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Für den Landkreis Fürstenfeldbruck ist der Integrationsfachdienst Oberbayern Südwest zuständig. Diesen können Sie unter der Telefonnummer 0881/924520350 oder per E-Mail an suedwest@integrationsfachdienst-oberbayern.de erreichen. Die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung sind ebenfalls Akteure, so dass Menschen mit Behinderung am alltäglichen Arbeitsleben teilnehmen können. Vielleicht gelingt es uns im Landkreis „Arbeit inklusiver“ zu gestalten. Machen Sie mit und informieren Sie sich.

Veröffentlicht im Juni 2024.

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