Die Stadt Puchheim informiert – Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Dies regelt Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis-, und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens.

Ab 1. Januar 2024 werden für ein Kind ausschließlich ein Personalausweis und/oder ein Reisepass ausgestellt. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Ein Grund für die Abschaffung des Kinderreisepasses ist, dass angestrebt wird, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Veröffentlicht im November 2023.

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