Der Stadtrat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag Alois-Harbeck-Platz mit der Maßgabe, dass der Bauantrag so angepasst wird, dass er vollständig den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 VB entspricht und die weiteren Voraussetzungen nach § 33 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 BauGB nachgewiesen werden sowie die vertraglich vereinbarten Bürgschaften vorgelegt werden. Die noch offenen Fragen sind vor Erteilung der Baugenehmigung zu klären. Das Landratsamt wurde gebeten, die von der Stadt genannten Punkte bei der weiteren Prüfung zu berücksichtigen.
Geschäftsleiter Jens Tönjes gab außerdem bekannt, dass die Stadtverwaltung im Rahmen der regierungsbezirksweiten Beschaffung zehn zusätzliche neue digitale Funkalarmempfänger für die Freiwillige Feuerwehr in Puchheim-Ort nachmelden werde mit Kosten von 6.000 Euro abzüglich 80 Prozent staatlicher Förderung.
Veröffentlicht im Januar 2023.