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Das Umweltamt informiert – Pflege der Puchheimer Gewässer

Wie in jedem Jahr finden von Ende August bis Ende Oktober die jährlichen Pflegemaßnahmen an den Puchheimer Bächen statt. Die Ufer werden abschnittsweise gemäht und wo nötig der Bewuchs im Bach entfernt bzw. reduziert. Die Gewässer Gröbenbach, Kleiner Ascherbach, Mühlstetter Graben und einige weitere Gräben sind als Gewässer III. Ordnung eingestuft. Für den Gewässerunterhalt sind somit die Kommunen oder auch die Wasserverbände zuständig. Dies gilt auch dann, wenn ein privates Grundstück direkt an den Bach angrenzt, bzw. der Bach durch das Grundstück verläuft. Maßnahmen an Gewässern sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in § 39 geregelt.

Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen. Besonders im dicht bebauten und versiegelten Siedlungsgebiet ist diese Biotopfunktion äußerst wichtig, um Wasserlebensräume und deren Vernetzung zu erhalten. Für den Erhalt bzw. das Entwickeln einer typischen bachbegleitenden Hochstaudenflur mit Mädesüß, Baldrian, Gilb- und Blutweiderich ist ein später Mahdtermin wichtig, damit die Pflanzen zuvor aussamen können. Auch die Maßnahmen im Gewässer, wie das abschnittsweise Entkrauten und Entschlammen der Bäche, werden zum Schutz der Lebewesen im Bach nur in diesem Zeitraum durchgeführt.

Der starke Bewuchs einiger Bachabschnitte, der das jährliche kostenintensive Entkrauten erforderlich macht, wird zum Teil durch den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft, aber auch durch direkt am Ufer angebrachte Komposter verursacht. Es ist daher wichtig, die Komposter weiter vom Ufer entfernt aufzustellen. Wer ein Grundstück direkt am Gewässer hat, kann durch eine standortgerechte Bepflanzung mit einheimischen Sträuchern und Stauden einen wertvollen ökologischen Beitrag leisten. Ihr Umweltamt (E-Mail umwelt [at] puchheim.de; Telefon 089/80098-158) berät Sie dabei gerne.

Sonstige Umgestaltungen am Gewässerufer oder im Gewässer wie z.B. Uferbefestigungen aus Steinen oder anderen Materialien, Treppen oder Sonstiges, stellen einen Gewässerausbau dar und sind genehmigungspflichtig. Keinesfalls dürfen Sie ohne Rücksprache mit dem Umweltamt sowie der Abklärung mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Wasserrechtsabteilung im Landratsamt erfolgen.

Nachdem in den vergangenen Jahren die langanhaltende Hitze und Trockenheit ein großes Problem darstellte, waren es in diesem Jahr die starken Regenfälle. Um ein zu starkes Erwärmen der Bäche zu verhindern, ist ihre Beschattung wichtig. Auch aus diesem Grund wurden an der Rotwandstraße und am Gröbenbach in Puchheim-Ort zahlreiche Bäume gepflanzt. Im Falle eines Starkregenereignisses ist es wichtig, dass sich keine großen Abflusshindernisse im Bachbett befinden. Sollte Ihnen hier etwas auffallen, beispielsweise ein großer abgebrochener Ast oder ein Schrottfahrrad, würden wir uns über einen Hinweis von Ihnen freuen.

Veröffentlicht im September 2024.

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