Anfang Oktober hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossen, einen kommunalen Wärmeplan für das Puchheimer Stadtgebiet erstellen zu lassen.
Am 1. Januar 2024 soll das neue Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene in Kraft treten. Danach werden alle Kommunen verpflichtet, bis zu einem bestimmten Stichtag (für kleinere und mittlere Gemeinden voraussichtlich Mitte 2028) einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Die genauen Rahmenbedingungen sollen durch die Bundesländer festgelegt werden.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches und langfristig angelegtes Planungsinstrument auf kommunaler Ebene. Sie soll ein auf die lokalen Bedingungen abgestimmtes, ganzheitliches Vorgehen zur Wärmewende vor Ort ermöglichen. Insbesondere wird durch die Wärmeplanung festgelegt, in welchem Teil der Kommune vorrangig welche Art der Wärmeversorgung eingesetzt werden soll – ein Thema, das besonders all jene interessiert, die sich mit dem Gedanken an eine neue, möglichst klimafreundliche Heizung tragen. Dabei wird laut Gesetz im Wesentlichen unterschieden in Gebiete, die sich für ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder eine dezentrale Wärmeversorgung eignen.
Für die Erstellung des Wärmeplans der Stadt Puchheim soll noch vor Jahresende eine Förderung beantragt werden. Deren Bewilligung wird voraussichtlich circa ein halbes Jahr dauern; erst anschließend kann der Auftrag vergeben werden. Die tatsächliche Erstellung des Wärmeplans wird dann voraussichtlich etwa ein Jahr in Anspruch nehmen.
Veröffentlicht im November 2023.