Seit 15. Mai 2023 können auch in Bayern die sogenannten Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragt werden. Die Härtefallhilfen richten sich an Privathaushalte in der Bundesrepublik Deutschland, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und die für diese Energieträger im Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten.
In Anspruch nehmen können also die Härtefallhilfen – umgangssprachlich auch „Heizkostenzuschuss“ genannt – nur die Menschen, bei denen sich im gesamten vergangenen Jahr die Heizkosten mehr als verdoppelt haben. Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern, für die eine Entlastung beantragt werden kann, gehören Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz sowie Kohle/Koks. Die Anträge auf einen Zuschuss können ab sofort ausschließlich online beim Freistaat gestellt werden; für die Antragstellung ist ein ELSTER-Zertifikat nötig.
Alle Informationen zu den Härtefallhilfen inkl. einem Beihilfe-Rechner und dem Link zum Antragsportal stellt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf seiner Internetseite unter www.stmas.bayern.de/energiekrise bereit. Gut verständliche Informationen bietet auch die Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-ihr-anspruch-auf-hilfe-fuer-oel-fluessiggas-oder-pelletheizung-80494.
Die Anträge werden in Bayern über die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG) abgewickelt. Die KPMG bietet unter der Rufnummer 089/59976061122 auch eine telefonische Hotline an.
Veröffentlicht im Juni 2023.