2023 sollen bundesweit neun Gigawatt an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen, wofür mehr Solarstrom von privaten Dächern eingespeist werden muss. Zusätzlich zu verschiedenen Verbesserungen auf Bundesebene versucht auch die Stadt Puchheim, mit Hilfe ihres Förderprogramms einen Beitrag zur Stromerzeugung aus Sonnenlicht zu leisten. Die Neuerungen umfassen:
Keine Umsatzsteuer auf PV-Anlagen: Private PV-Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung (kWp) sind seit Jahresbeginn von der Umsatzsteuer befreit. Gleiches gilt für zugehörige Batteriespeicher und umfasst auch die Lieferung und Montage der Anlagen. Grundlage dafür ist das im Jahr 2022 überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Mehr Einspeisung möglich: Lange durften Betreiber maximal 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen. Dies wurde häufig über eine feste Leistungsbegrenzung realisiert. Für neue Anlagen bis 25 kWp gilt diese Einschränkung durch die Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) schon seit September 2022 nicht mehr. Seit 1. Januar 2023 dürfen nun auch Bestandsanlagen bis 7 kWp die vollen 100 Prozent der Nennleistung einspeisen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen den Einspeiseanteil weiter auf 70 Prozent begrenzen oder alternativ die Einspeisung über ein intelligentes Messsystem nachweisen, um von der 70-Prozent-Regel befreit zu werden. Der Verzicht auf die Begrenzung muss aber zusätzlich auch mit dem lokalen Netzbetreiber abgeklärt werden.
Höhere Einspeisevergütung: Die Einspeisevergütung als zentrales Element der Förderung von Solarstrom wurde bereits im Juli 2022 erhöht. Beim Teileinspeise-Modell, der PV-Strom wird selbst verbraucht und nur die Überschüsse ins Netz abgegeben, liegt der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter 10 kWp bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Größere Anlagen bis 40 kWp erhalten 7,1 Cent pro kWh. PV-Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen höheren Vergütungssatz. Voraussetzung ist, dass der zuständige Netzbetreiber vor Inbetriebnahme über die Volleinspeise-Anlage informiert wurde. Anlagen bis 10 kWp bekommen 13,0 Cent pro Kilowattstunde. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWh.
Zusätzliche Förderung in Puchheim: Seit 2021 fördert auch die Stadt Puchheim PV-Anlagen auf und an Wohngebäuden. Im Rahmen des Energiespar-Förderprogramms gibt es Zuschüsse für PV-Anlagen, Batteriespeicher und Steckersolaranlagen. Richtlinien und Antragsunterlagen dazu sind auf der Website der Stadt Puchheim unter www.puchheim.de/energiespar-foerderprogramm zu finden.
Veröffentlicht im April 2023.