Seit Mai 2018 gibt es für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in Bayern ein gesondertes Landespflegegeld. Es gilt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern zum Zeitpunkt der Antragstellung haben und ist unabhängig davon, ob die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird. Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Weitere Informationen und Anträge zum Landespflegegeld sind zu finden unter www.landespflegegeld.bayern.de. Der Antrag muss bis spätestens zum 31. Dezember eines jeden Jahres bei der Landespflegegeldstelle eingereicht werden. Das Amt für Soziales der Stadt Puchheim ist gerne bei der Beantragung behilflich.
Sozialreferat Soziale Teilhabe Außenstelle Boschstraße Boschstraße 1 82178 Puchheim
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