Zur Stadtnatur gehören selbstverständlich auch die Stadtbäume, denen sogar eine besonders wichtige Rolle zukommt. Sie binden CO2 aus der Atmosphäre, produzieren Sauerstoff, spenden Schatten und sind Lebensraum und Nahrungsquelle für zahlreiche Tiere. Gerade in der heutiger Zeit, in der Tiere und Insekten in der freien Landschaft oftmals nur noch eine strukturarme und ausgeräumte Feldflur vorfinden, wird der innerörtliche Lebensraum für ein breites Artenspektrum unverzichtbar. Zwar hat Puchheim keine Baumschutzverordnung, doch können Bäume auch in Bebauungsplänen festgesetzt und damit geschützt sein. Vor dem Fällen von Bäumen müssen Sie sich daher auf jeden Fall bei der Bauverwaltung erkundigen, ob es entsprechende Festsetzungen gibt.
Zum Schutz von brütenden Vögeln dürfen in der Zeit von März bis Ende September nach BNatSchG, § 39, Bäume grundsätzlich nicht gefällt werden.
Oft kann das Fällen eines Baums durch einen Rückschnitt vermieden werden. Die Stadt bietet als Entscheidungshilfe hierfür eine kostenlose Baumberatung an. Fragen Sie dazu im Umweltamt nach (Tel. 089/80098-158.) Sollten Sie unsicher sein, ob beispielsweise der Baum in Ihrem oder im Nachbarsgarten zu nah an der Grundstücksgrenze steht, oder die Hecke zu hoch ist, lohnt ein Blick in die Broschüre „Rund um die Gartengrenze“ vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Sollten Sie einen Baum in Ihrem Garten pflanzen, wollen, so sind grundsätzlich einheimische und klimatolerante Bäume zu bevorzugen.
Umweltamt Stadt Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim
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