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Sonderfonds Innenstädte beleben - Projektfonds und Gestaltungskonzept Lochhauser Straße der Stadt Puchheim

Die Lochhauser Straße soll weiter belebt und verschönert werden. Um das zu unterstützen, hat die Stadt Förderungsmöglichkeiten bereitgestellt und ein Gestaltungskonzept entwickeln lassen. Gefördert werden kann grundsätzlich alles, was den Förderbedingungen entspricht – vom Straßenfest über Schanigärten und Parklets bis hin zu neuen Sitzgelegenheiten, Markisen und Radlständern. Temporäre Projekte sind dabei genauso möglich wie dauerhafte gestalterische Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität.

In der Regel werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Die Förderung wird von Bund, Freistaat und der Stadt Puchheim getragen.

Sie haben schon eine Idee? Für die wichtigsten Informationen haben wir nachfolgend häufige Fragen und Antworten aufgelistet. Gerne stehen wir unter der E-Mail-Adresse stadtentwicklung [at] puchheim.de für weitere Rückfragen und Beratung zur Verfügung.

Parklet. Wikimedia Commons Lizenz

FAQ's

Warum ein Projektfonds?

Ziel der Förderung ist es, finanzielle Unterstützung zu bieten, um die Lochhauser Straße schnell und unbürokratisch zu beleben und zu verschönern.

Was kann gefördert werden?

Grundsätzlich (fast) alles, was die Straße belebt! Vom Straßenfest über einen Schanigarten, bis hin zu einer Aufwertung der Geschäftsvorbereiche ist alles möglich. Das deckt investive Maßnahmen wie z. B. neue Fahrradständer genauso ab wie nicht-investive Maßnahmen, z. B. Veranstaltungen.

Wo kann gefördert werden?

Das Fördergebiet umfasst die Lochhauser Straße vom Bahnhof bis zur Bäumlstraße. Die genaue Abgrenzung finden Sie unter "Downloads" am Ende dieser Seite.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Fördersatz beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent. In Ausnahmefällen können die verbleibenden 20 Prozent von der Stadt übernommen werden. Der Förderbetrag ist maximal so hoch, wie bei der Bewilligung aufgrund der Kostenschätzung angegeben. Die Kosten müssen im Verhältnis zum Belebungseffekt stehen.

Wer kann Anträge einreichen?

Jede Person, die ein Projekt in der Lochhauser Straße umsetzen möchte (z. B. Anwohner:innen, Gewerbetreibende, Vereine, aber auch die Stadt selbst).

Wo muss der Antrag hin?

Bevorzugt per E-Mail an stadtentwicklung [at] puchheim.de oder alternativ postalisch ins Rathaus, Poststr. 2, 82178 Puchheim, Abteilung Stadtentwicklung 41

Wie muss ein Antrag aussehen?

Nutzen Sie gerne das Antragsformular (s. Downloads), dann können Sie sicher sein, dass alle wichtigen Angaben enthalten sind. Aber es geht auch formlos:

  • Angaben zur antragstellenden Person: Name, Adresse, Kontaktdaten.
  • kurze Projektskizze: Was soll angeschafft bzw. veranstaltet werden? Wer kümmert sich um was?
  • Ort: Wo genau soll die Förderung eingesetzt werden?
  • Begründung: Wie trägt das Projekt zur Belebung / gestalterischen Aufwertung der Lochhauser Straße bei?
  • grobe Kostenschätzung
  • sofern im öffentlichen Raum oder auf fremdem Grund: ggfs. Genehmigungen etc.

Wie wird entschieden?

Entschieden wird in der Reihenfolge des Antragseingangs. Es können im Einzelfall Auflagen formuliert werden. Für eine Antragsbewilligung müssen sowohl die Förderbedingungen der Städtebauförderung als auch die zusätzlich in der jeweiligen städtischen Richtlinie formulierten Antragsbedingungen erfüllt sein.

  • Belebungseffekt: Das Projekt muss zur Belebung der Lochhauser Straße geeignet sein.
  • Verhältnismäßigkeit der Kosten: Die Kosten einer Maßnahme dürfen nicht im Missverhältnis zum Belebungseffekt stehen. Die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen eingehalten werden.
  • Gestaltungsqualität: Investive Maßnahmenvorschläge, die sich gestalterisch auswirken, müssen dem Gestaltungskonzept Lochhauser Straße entsprechen.
  • Sicherung von Investitionen auf privatem Grund: Bei investiven Maßnahmen wird eine Mindestnutzungsdauer am Ort der Maßnahme sowie eine Rückzahlungsverpflichtung im Fall eines vorzeitigen Abbaus vorgegeben werden.

Wann muss ein Antrag vorliegen?

Ganz wichtig: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit dem Projekt angefangen haben! Anträge können laufend eingereicht werden und solange noch Mittel im Projektfonds vorhanden sind. Sofern kein Geld mehr vorhanden ist, informieren wir darüber an dieser Stelle.

Wann kommt eine Rückmeldung?

Eine Rückmeldung erhalten Sie, nachdem die Unterlagen eingereicht und die Vollständigkeit bestätigt wurde i.d.R. binnen zwei Wochen.

Wann bekommt man das Geld?

Die Förderung ist nachschüssig. Das bedeutet, wenn das Projekt bewilligt und durchgeführt ist, reichen Sie eine Kostenaufstellung und die zugehörigen Rechnungen (den sog. Verwendungsnachweis) bei der Stadt ein und erhalten die Fördergelder nach positiver Prüfung ausgezahlt.

Stand August 2023.

Typ Dokument (Dateiname) Dateigröße
Fördergebiet Lochhauser Straße.pdf 299,5 KB
Förderrichtlinie Gestaltungsfonds.pdf 710,1 KB
Förderrichtlinie Projektfonds Lochhauser Straße.pdf 1,6 MB
Gestaltungskonzept Lochhauser Straße.pdf 22,2 MB
Antragsformular Innenstädte beleben .pdf 2,6 MB
VOILA_REP_ID=C1257FC6:0036B223