Die Lochhauser Straße soll weiter belebt und verschönert werden. Um das zu unterstützen, hat die Stadt Förderungsmöglichkeiten bereitgestellt und ein Gestaltungskonzept entwickeln lassen. Gefördert werden kann grundsätzlich alles, was den Förderbedingungen entspricht – vom Straßenfest über Schanigärten und Parklets bis hin zu neuen Sitzgelegenheiten, Markisen und Radlständern. Temporäre Projekte sind dabei genauso möglich wie dauerhafte gestalterische Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
In der Regel werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Die Förderung wird von Bund, Freistaat und der Stadt Puchheim getragen.
Sie haben schon eine Idee? Für die wichtigsten Informationen haben wir nachfolgend häufige Fragen und Antworten aufgelistet. Gerne stehen wir unter der E-Mail-Adresse stadtentwicklung [at] puchheim.de für weitere Rückfragen und Beratung zur Verfügung.
Ziel der Förderung ist es, finanzielle Unterstützung zu bieten, um die Lochhauser Straße schnell und unbürokratisch zu beleben und zu verschönern.
Grundsätzlich (fast) alles, was die Straße belebt! Vom Straßenfest über einen Schanigarten, bis hin zu einer Aufwertung der Geschäftsvorbereiche ist alles möglich. Das deckt investive Maßnahmen wie z. B. neue Fahrradständer genauso ab wie nicht-investive Maßnahmen, z. B. Veranstaltungen.
Das Fördergebiet umfasst die Lochhauser Straße vom Bahnhof bis zur Bäumlstraße. Die genaue Abgrenzung finden Sie unter "Downloads" am Ende dieser Seite.
Der Fördersatz beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent. In Ausnahmefällen können die verbleibenden 20 Prozent von der Stadt übernommen werden. Der Förderbetrag ist maximal so hoch, wie bei der Bewilligung aufgrund der Kostenschätzung angegeben. Die Kosten müssen im Verhältnis zum Belebungseffekt stehen.
Jede Person, die ein Projekt in der Lochhauser Straße umsetzen möchte (z. B. Anwohner:innen, Gewerbetreibende, Vereine, aber auch die Stadt selbst).
Bevorzugt per E-Mail an stadtentwicklung [at] puchheim.de oder alternativ postalisch ins Rathaus, Poststr. 2, 82178 Puchheim, Abteilung Stadtentwicklung 41
Nutzen Sie gerne das Antragsformular (s. Downloads), dann können Sie sicher sein, dass alle wichtigen Angaben enthalten sind. Aber es geht auch formlos:
Entschieden wird in der Reihenfolge des Antragseingangs. Es können im Einzelfall Auflagen formuliert werden. Für eine Antragsbewilligung müssen sowohl die Förderbedingungen der Städtebauförderung als auch die zusätzlich in der jeweiligen städtischen Richtlinie formulierten Antragsbedingungen erfüllt sein.
Ganz wichtig: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit dem Projekt angefangen haben! Anträge können laufend eingereicht werden und solange noch Mittel im Projektfonds vorhanden sind. Sofern kein Geld mehr vorhanden ist, informieren wir darüber an dieser Stelle.
Eine Rückmeldung erhalten Sie, nachdem die Unterlagen eingereicht und die Vollständigkeit bestätigt wurde i.d.R. binnen zwei Wochen.
Die Förderung ist nachschüssig. Das bedeutet, wenn das Projekt bewilligt und durchgeführt ist, reichen Sie eine Kostenaufstellung und die zugehörigen Rechnungen (den sog. Verwendungsnachweis) bei der Stadt ein und erhalten die Fördergelder nach positiver Prüfung ausgezahlt.
Stand August 2023.
Stadtentwicklung Poststraße 2 82178 Puchheim
089/80098-132 089/80098-222 Nachricht senden