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Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen

Die zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) fordert die Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV und damit auch der Bushaltestellen. Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit werden drei Ausbauziele angestrebt: Stufenfreiheit, taktiles Leitsystem und Lautsprecher. Im Haltestellenkataster des Nahverkehrsplans des Landkreises wird der Ausbauzustand aller Haltestellen dokumentiert und den drei Kategorien „weitgehend barrierefrei“, „eingeschränkt barrierefrei“ und „nicht barrierefrei“ zugeordnet. Im Puchheimer Stadtgebiet befinden sich 34 Haltestellen mit 58 Haltepunkten. Ein Großteil dieser Haltepunkte wird im Kataster als „eingeschränkt barrierefrei“ (53 Stück) eingestuft, die übrigen fünf Haltepunkte als „nicht barrierefrei“ (5 Stück). Diese fünf Haltestellen hätten bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei ausgebaut werden müssen. Mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Fürstenfeldbruck im Jahr 2019 wurde bereits festgehalten, dass die vollständig barrierefreie Gestaltung der Haltestellen bis zum genanntem Zeitpunkt aufgrund fehlender Kapazitäten zur Planung, Ausführung und Finanzierung nicht realisierbar sei. Diesbezüglich erlaubt das PBefG Ausnahmen zur (zeitlichen) Umsetzung der Barrierefreiheit.

Neben der Kategorisierung und damit zeitlichen Priorisierung des Ausbaus der Haltestellen ist auch die Abhängigkeit zur Errichtung von 13 Mobilitätsstationen im Stadtgebiet zu beachten, die im Rahmen eines landkreisweiten Projekts 2023 und 2024 erfolgen soll. Zwar befinden sich alle Mobilitätsstationen sinngemäß in unmittelbarer Nähe zu einer Station des MVV, bei sechs Mobilitätsstationen besteht allerdings eine direkte räumliche Abhängigkeit bei der Umsetzung. Der barrierefreie Ausbau muss deshalb vorgezogen erfolgen, da eine Errichtung der Mobilitätstation sonst entweder aus Platzgründen oder baulichen Zusammenhängen nicht möglich wäre. In Puchheim sind drei der sechs Haltepunkte ohnehin mit höchster (zeitlicher) Priorität versehen und zwei weitere Haltepunkte bis 2025 umzusetzen. Lediglich ein Haltepunkt wäre erst bis 2028 umzusetzen. Hier ist aber ohne eine vorgezogene Umsetzung der Barrierefreiheit eine Realisierung der Mobilitätsstation kaum möglich, da das Höhenniveau abweichend und eine Zuwegung zur schwierig möglich wäre. Im Rahmen der Abhängigkeit der Mobilitätsstationen werden zunächst die Bushaltestellen Alpenstraße, Birkenstraße, Friedenstraße, Lilienthalstraße und Nordendstraße barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau aller weiteren Bushaltestellen im Stadtgebiet erfolgt anschließend sukzessive.

Stand August 2023

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