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Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen

Die zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) fordert die Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV und damit auch der Bushaltestellen. Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit werden drei Ausbauziele angestrebt: Stufenfreiheit, taktiles Leitsystem und Lautsprecher. Im Haltestellenkataster des Nahverkehrsplans des Landkreises wird der Ausbauzustand aller Haltestellen dokumentiert und den drei Kategorien „weitgehend barrierefrei“, „eingeschränkt barrierefrei“ und „nicht barrierefrei“ zugeordnet.

Im Puchheimer Stadtgebiet befinden sich 34 Haltestellen mit 58 Haltepunkten. Ein Großteil dieser Haltepunkte wird im Kataster als „eingeschränkt barrierefrei“ (53 Stück) eingestuft, die übrigen fünf Haltepunkte als „nicht barrierefrei“. Diese fünf Haltestellen hätten bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei ausgebaut werden müssen. Mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Fürstenfeldbruck im Jahr 2019 wurde bereits festgehalten, dass die vollständig barrierefreie Gestaltung der Haltestellen bis zum genannten Zeitpunkt aufgrund fehlender Kapazitäten zur Planung, Ausführung und Finanzierung nicht realisierbar sei. Diesbezüglich erlaubt das PBefG Ausnahmen zur (zeitlichen) Umsetzung der Barrierefreiheit.

Neben der Kategorisierung und damit zeitlichen Priorisierung des Ausbaus der Haltestellen ist auch die Abhängigkeit zur Errichtung von 13 Mobilitätsstationen im Stadtgebiet zu beachten, die im Rahmen eines landkreisweiten Projekts 2023 und 2024 erfolgen sollte. Zwar befinden sich alle Mobilitätsstationen sinngemäß in unmittelbarer Nähe zu einer Station des MVV, bei sechs Mobilitätsstationen besteht allerdings eine direkte räumliche Abhängigkeit bei der Umsetzung. Der barrierefreie Ausbau muss deshalb vorgezogen erfolgen, da eine Errichtung der Mobilitätsstation sonst entweder aus Platzgründen oder baulichen Zusammenhängen nicht möglich wäre. In Puchheim sind drei der sechs Haltepunkte ohnehin mit höchster (zeitlicher) Priorität versehen und zwei weitere Haltepunkte bis 2025 umzusetzen. Lediglich ein Haltepunkt wäre erst bis 2028 umzusetzen. Hier ist aber ohne eine vorgezogene Umsetzung der Barrierefreiheit eine Realisierung der Mobilitätsstation kaum möglich, da das Höhenniveau abweichend und eine Zuwegung nur schwer möglich wäre. Im Rahmen der Abhängigkeit der Mobilitätsstationen wurden zunächst die Bushaltestellen Alpenstraße, Birkenstraße, Friedenstraße, Lilienthalstraße und Nordendstraße zur Umsetzung vorgesehen.

Stand Juli 2025 sind die ersten sechs Bushaltestellen im Puchheimer Stadtgebiet barrierefrei umgestaltet. Ausgebaut wurden die Haltestellen Friedenstraße und Nordendstraße jeweils auf beiden Seiten sowie die Haltestellen Lilienthalstraße und Alpenstraße mit jeweils einem Haltepunkt. Der Umbau der Haltestelle Birkenstraße ist bereits geplant, hier kommt es allerdings noch zu Verzögerungen. Grund dafür ist, dass in diesem Bereich Schäden an einem unterirdischen Kanal festgestellt wurden, die erst behoben werden müssen. In den kommenden Jahren sollen sukzessive auch alle weiteren Bushaltestellen im Stadtgebiet umgebaut werden.

Wichtiger Bestandteil des Umbaus ist die Anhebung der Bordsteinkante. Ziel ist es, den Spalt zwischen Fahrzeug und Haltestellenkante so gering wie möglich zu halten, um das Einsteigen zu erleichtern. Darüber hinaus gehört zum barrierefreien Ausbau auch ein Leitsystem mit Auffindestreifen, die mit einem Stock ertastet werden können. Die Streifen leiten und warnen ihre Nutzer:innen und können blinden und stark sehbehinderten Menschen die Orientierung erleichtern. An der Haltestelle Alpenstraße wurde zusätzlich ein digitaler Anzeiger für Fahrgastinformationen eingerichtet. Hier kann man sich die Informationen per Knopfdruck vorlesen lassen, was die Barrierefreiheit weiter verbessert.

Der Haltestellenumbau wird mit Mitteln des Freistaates Bayern nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert. Zuständige Behörde ist die Regierung von Oberbayern.

Stand Oktober 2025.

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