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Hochwasserschutz

Landkarte, die Puchheim und die umliegenden Orte vor 100 Jahren sowie aktuell zeigt.

Hochwasser gab es schon immer, aber die starke Besiedelung der vergangenen 100 Jahre und der Klimawandel tragen dazu bei, dass sich Gefahrensituationen öfter und drängender einstellen.

Puchheim kann von Flusshochwasser ausgehend von den Gewässern, von Sturzfluten, die durch Starkregenereignisse ausgelöst werden, und von Grundhochwasser betroffen sein. Im ungünstigsten Fall können auch alle drei Hochwasserereignisse gleichzeitig auftreten.  

Karte: Besiedelung vor 100 Jahren (links) und heute
© Bayerische Vermessungsverwaltung (2024), Datenquelle: Geoportal Bayern www.geoportal.bayern.de

Flusshochwasser

Beim Flusshochwasser wird das Ereignis von Geschehnissen im Oberlauf des Gewässers (Schneeschmelze in den Bergen, starke Regenfälle im weiteren Einzugsgebiet des Gewässers etc.) verursacht. Ob Sie von Flusshochwasser betroffen sein können, können Sie den Hochwassergefahren – und risikokarten entnehmen. Innerhalb dieser Risikogebiete wurden die Bereiche, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ100) überschwemmt würden, als Überschwemmungsgebiete amtlich festgesetzt.

Beim Bayerischen Landesamt für Umwelt können Sie die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für Puchheim herunterladen. 

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck stellt Informationen zu den festgesetzten Überschwemmungsgebieten in Puchheim, wie Karten oder Hinweise zu Bauvorhaben zur Verfügung.

Integrales Hochwasserschutzkonzept

Um die Menschen, die im Einzugsgebiet von Starzelbach, Ascherbach und Gröbenbach leben, besser vor einem Hochwasser zu schützen, hat die Stadt Puchheim gemeinsam mit Alling, Olching, Gröbenzell und Eichenau unter Federführung des AmperVerbandes ein integrales Hochwasserschutzkonzept für diese Gewässer beauftragt. Die darin enthaltenen Lösungen sind eine Kombination verschiedener Maßnahmen.

Sturzfluten - Starkregen

Der Auslöser eines Sturzfluthochwassers ist ein Starkregenereignis direkt im bebauten Ortsgebiet oder dessen Einzugsbereich. Sturzfluten können sehr lokal auftreten und haben oft nur eine kurze Vorwarnzeit. Während zur Vorbeugung eines Flusshochwassers mit langfristigen Maßnahmen am Oberlauf wie z.B. der Schaffung von Retentionsräumen entgegengewirkt werden kann, kann beim Sturzflutrisiko oft nur kleinräumiger reagiert werden.

Die Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut des Bayerischen Landesamts für Umwelt stellt Bereiche dar, für die eine potentiell erhöhte Überflutungsgefährdung ermittelt werden konnte.

In einen Lageplan von Puchheim-Ort ist das geplante Dammsystem eingezeichnet.

Starkregenkonzept

Teile von Puchheim-Ort sind aufgrund des Parsbergs und seiner Drainagegräben, die das Wasser im Ortsbereich in der Gröbenbach leiten, besonders gefährdet.

Aus diesem Grund ließ die Stadt für diesen Bereich ein Starkregenkonzept erstellen. Aufwändigste Maßnahme des Konzepts ist die Errichtung eines Schutzdamms an der Nord-und Westseite des Entenbrunnenspielplatzes in Puchheim-Ort.

Auf einer Karte vom Parsberg sind verschiedene mögliche Maßnahmen wie die Entfernung von Hindernissen und Vegetation, Grabenaufweitungen oder der Rückbau von Durchlässen eingezeichnet.

Am Parsberg sind ebenfalls mehrere Maßnahmen vorgesehen.

Grundhochwasser

In Gebieten mit relativ hohem Grundwasserstand, wie dies auch in Puchheim der Fall ist, kann das Grundwasser auch außerhalb überfluteter Gebiete nach starken Regenfällen so stark ansteigen, dass es zu Grundhochwasser kommt, das in Keller und Garagen eindringt und dort erhebliche Schäden verursacht.  

Den aktuellen Grundwasserstand in Puchheim finden Sie auf der Seite des Hochwassernachrichtendienstes Bayern.

Vor allem bei Grundhochwasser und Sturzfluthochwasser sind die Möglichkeiten der Kommunen beschränkt. Hier hat vor allem die Eigenvorsorge (z.B. mit wasserdichten Kellerfenstern oder Wassersperren vor der Tiefgarage, Anbringen von Sandsäcken etc.) auf dem eigenen Grundstück eine große Bedeutung.

Hochwasserschutz - eine Gemeinschaftsaufgabe

Beim Schutz vor Hochwasser sind alle aufgefordert ihren Beitrag zu leisten. Kommunen, Landwirtschaft, Architekten, Planer, Bürgerinnen und Bürger sind in der Pflicht. Es gibt viele Möglichkeiten, aber auch die Pflicht, sich selbst und seinen Besitz vor den Auswirkungen eines Hochwassers zu schützen.

„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“ §5 Abs.2 Wasserhaushaltsgesetz

Weiterführende Informationen

Weitere wichtige Informationen dazu, worauf Sie im Hochwasserfall achten müssen und wie Sie sich schützen können, finden Sie im Informationsportal Hochwasser.Info.Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz​. Dort können Sie auch die Broschüren "Wann trifft uns das Wasser?" herunterladen, in denen es um die Erkenntnisse und Erfahrungen der Regionen zu Hochwasserereignissen der Vergangenheit, den daraus entstandenen Schäden und die Aufgabenverteilung im Hochwasserschutz geht.

Die ​„Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat soll besonders Hauseigentümer:innen dabei unterstützen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Vorsorgemaßnahmen ableiten zu können

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