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Taubenfütterungsverbot

Das Ordnungsamt der Stadt Puchheim weist auf den Erlass der ersten Taubenfütterungsverbotsverordnung in Puchheim hin. Auf Grund dieser Verordnung ist es im Stadtgebiet Puchheim ab sofort verboten, wilde Tauben zu füttern. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit da.

Notwendig war der Erlass einer Taubenfütterungsverbotsverordnung geworden, da in zunehmendem Maße Probleme mit Tauben in Puchheim beobachtet wurden. Wer Tauben füttert, möchte den Tieren etwas Gutes tun. Doch das Gegenteil ist der Fall. Auch ohne Fütterung finden Stadttauben ausreichend Nahrung. Sie können problemlos mehrere Kilometer weit fliegen, um Futter zu suchen. Solange es aber in unmittelbare Nähe ausgestreut ist, nutzen sie diese bequeme Futterquelle. In der dadurch gewonnenen Zeit beschäftigen sie sich mit der Fortpflanzung. Statt einer oder zwei Bruten werden vier bis fünf Mal im Jahr Junge aufgezogen.

Starke Verunreinigungen durch Taubenkot können ernsthafte Schäden an der Bausubstanz von Gebäuden verursachen. Durch die einseitige und nicht artgerechte Fütterung werden die Tauben anfällig für Krankheiten und Parasiten und können verschiedene Krankheitserreger auf Menschen und Tiere übertragen. Das Futter auf dem Boden lockt zudem auch Ratten und Mäuse an.

Um das Ausmaß der Taubenproblematik und die Entwicklung besser abschätzen zu können, bittet das städtische Umweltamt um die Mithilfe der Bevölkerung: Bitte melden Sie sich unter E-Mail umwelt [at] puchheim.de oder Tel. 089/80098-158, wenn Sie Nester von Stadttauben auf Dächern oder Balkonen entdecken.

Selbstverständlich können Sie im Winter weiterhin Vögel füttern, wenngleich auch dies kontrovers diskutiert wird. Wichtig ist: Tauben fressen vom Boden oder anderen flachen Unterlagen. Wenn Sie also Meisenknödel oder Futtersäulen verwenden, locken Sie damit keine Tauben an.

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Infoblatt Taubenfütterungsverbot 449,6 KB
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