Das Ordnungsamt der Stadt Puchheim weist auf die Taubenfütterungsverbotsverordnung in Puchheim hin. Auf Grund dieser Verordnung ist es im Stadtgebiet Puchheim verboten, wilde Tauben zu füttern. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit da.
Bei den sogenannten Stadttauben handelt es sich um verwilderte Haustauben, die ursprünglich von den Felsentauben abstammen. Von diesen wilden Vorfahren haben die Stadttauben ihre Vorliebe für hochgelegene Balkone, Mauernischen und Simse an Gebäuden zum Nisten geerbt. Haben sie erst einmal einen Nistplatz erfolgreich erobert, sind sie von dort nur schwer wegzubringen, da sie sehr ortstreu sind.
Notwendig war der Erlass einer Taubenfütterungsverbotsverordnung geworden, da in zunehmendem Maße Probleme mit Tauben in Puchheim beobachtet wurden. Wer Tauben füttert, möchte den Tieren etwas Gutes tun. Doch das Gegenteil ist der Fall. Auch ohne Fütterung finden Stadttauben ausreichend Nahrung. Sie können problemlos mehrere Kilometer weit fliegen, um Futter zu suchen. Solange es aber in unmittelbare Nähe ausgestreut ist, nutzen sie diese bequeme Futterquelle. In der dadurch gewonnenen Zeit beschäftigen sie sich mit der Fortpflanzung. Statt einer oder zwei Bruten werden vier bis fünf Mal im Jahr Junge aufgezogen.
Eine Taube produziert 10 – 12 Kilogramm Kot im Jahr. Starke Verunreinigungen durch Taubenkot können ernsthafte Schäden an der Bausubstanz von Gebäuden verursachen. Durch die einseitige und nicht artgerechte Fütterung werden die Tauben anfällig für Krankheiten und Parasiten und können verschiedene Krankheitserreger auf Menschen und Tiere übertragen. Das Futter auf dem Boden lockt zudem auch Ratten und Mäuse an.
Um das Ausmaß der Taubenproblematik und die Entwicklung besser abschätzen zu können, bittet das städtische Umweltamt um die Mithilfe der Bevölkerung: Bitte melden Sie sich unter E-Mail umwelt [at] puchheim.de oder Tel. 089/80098-158, wenn Sie Nester von Stadttauben auf Dächern oder Balkonen entdecken.
Um das Brüten der Tauben an Balkonen etc. zu verhindern, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei allen Taubenabwehrmaßnahmen ist auf eine tierschutzgerechte Anbringung zu achten. Ein Nistplatzverbau sollte so durchgeführt werden, dass die Tauben zuverlässig am Brüten gehindert werden, es aber nicht zu Verletzungen von Tieren kommen kann. So führen Spikes oftmals zu Verletzungen bei Tauben und anderen Wildvogelarten. Auch Netze können von anderen Vogelarten nicht immer wahrgenommen werden, und die Vögel verfangen sich darin. Wildvogelfreundliche Maßnahmen zur Taubenabwehr sind:
Vor guten Erfahrungen durch das Anbringen von Raben-Attrappen wird auch berichtet.
Wenn es den Tauben dennoch gelungen ist, auf Balkonen, Mauernischen oder unter Solaranlagen ein Nest zu bauen und erfolgreich Junge aufzuziehen, werden sie immer wieder versuchen, dort zu brüten. Nester und Eier entfernen: der richtige Zeitpunkt ist entscheidend Aus diesem Grund und aus Gründen der Populationskontrolle ist es sinnvoll, das Nest zu entfernen, bevor Eier gelegt wurden. Noch besser ist es, das Nest nicht zu entfernen, sondern die Eier möglichst frühzeitig zu entnehmen und durch Plastik- oder Gipseier zu ersetzen, da die Tauben sonst sofort mit dem erneuten Nestbau und dem Legen von Eiern beginnen. Tauben legen so gut wie immer zwei Eier. Befindet sich also nur ein Ei im Nest, sollten sie mit dem Austausch warten, bis das zweite Ei auch gelegt wurde – dies folgt innerhalb von 48 Stunden. Sind bereits Küken geschlüpft, sind diese über das Tierschutzgesetz geschützt und weder Nest noch Küken dürfen entfernt werden. Wenn nach ca. 4 – 6 Wochen die Brut ausgeflogen ist, kann das Nest entfernt werden.
Selbstverständlich können Sie im Winter weiterhin Vögel füttern, wenngleich auch dies kontrovers diskutiert wird. Wichtig ist: Tauben fressen vom Boden oder anderen flachen Unterlagen. Wenn Sie also Meisenknödel oder Futtersäulen verwenden, locken Sie damit keine Tauben an.
Umweltamt Stadt Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim
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