Die Stadt Puchheim ändert den Bebauungsplan Nr. 53 „Golfplatz“ auf dem Grundstück FlNr. 1568/5 (Teilfläche) zwischen FFB 11, Bahnlinie, angrenzendem Feldweg und der Siedlung an der Mooslängstraße. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Ziel der Änderung ist, in diesem Teilgebiet des bestehenden Golfplatzes ein Sondergebiet für eine Minigolfanlage auszuweisen.
Nach der bereits im letzten Jahr durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Planung in Teilbereichen geändert und vom Stadtrat in seiner Sitzung am 27.05.2025 gebilligt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Entwürfen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Minigolf" und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils mit Begründung in der Planfassung vom 15.05.2025 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt in der Zeit vom
30. Juli 2025 bis einschließlich 05. September 2025
durch diese Veröffentlichung im Internet. Ergänzend werden die Entwürfe der Bebauungsplanänderung und der Flächennutzungsplanänderung auch im Rathaus Puchheim, Poststr. 2, öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen der Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ihre Stellungnahme senden Sie im Falle der elektronischen Übermittlung bitte an die E-Mail-Adresse stadtentwicklung@puchheim.de. Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z.B. zu den ergänzenden Einsichtsmöglichkeiten im Rathaus, können Sie der Bekanntmachung entnehmen.
Die Bekanntmachung und die ausliegenden Planunterlagen sind nachfolgend abrufbar. Ergänzend finden Sie bei Bedarf dort auch eine Fassung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung/Umweltbericht mit Kennzeichnung der textlichen Änderungen (blauer Text).