Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Golfplatz" und 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Errichtung einer Minigolfanlage
Die Stadt Puchheim ändert den Bebauungsplan Nr. 53 für den „Golfplatz“ auf dem Grundstück FlNr. 1568/5 (Teilfläche) zwischen FFB 11, Bahnlinie, angrenzendem Feldweg und der Siedlung an der Mooslängstraße. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Ziel der Änderung ist, in diesem Teilgebiet des bestehenden Golfplatzes ein Sondergebiet für eine Minigolfanlage auszuweisen.
Zu den Entwürfen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 wurde in der Zeit vom 30. Juli 2025 bis einschließlich 05. September 2025 die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und eine weitere Behördenbeteiligung durchgeführt. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und anschließend den zuständigen Gremien des Stadtrats zur Entscheidung vorgelegt.
Der Bebauungsplanentwurf kann in der Fassung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Downloadbereich heruntergeladen werden.
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