Die Stadt Puchheim stellt für das Stadtzentrum in dem Bereich zwischen Allinger Straße, Post-/Adenauerstraße, Kennedystraße und Fröbelweg/Bahngelände sowie für den Bereich des Rathausgrundstücks mit Erweiterungsbereich zwischen Bahnhofstraße, Adenauerstraße und der angrenzenden Wohnbebauung einen Bebauungsplan auf.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 57 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung des Stadtzentrums mit Gebäuden für die Volkshochschule, die Musikschule und die Bibliothek unter Erhalt der Alten Schule sowie für die Erweiterung des Rathauses zu schaffen und die Grundstücke im Erweiterungsbereich in das Stadtzentrum zu integrieren. Gleichzeitig werden die Freiräume, insbesondere der Grüne Markt und die Kennedywiese sowie die Wegeverbindungen, neu gestaltet.
Nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 in der Planfassung vom 25.02.2025 gebilligt. Dabei wurde der Bebauungsplan in Teilbereichen geändert und ergänzt sowie eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Stadtzentrum mit Begründung in der Planfassung vom 25.02.2025 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt in der Zeit vom
24. März 2025 bis einschließlich 10. April 2025
durch diese Veröffentlichung im Internet. Ergänzend wird der Bebauungsplanentwurf auch im Rathaus Puchheim, Poststr. 2, öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zum Bebauungsplanentwurf Stellungnahmen in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die Änderungen und Ergänzungen sind in der Planzeichnung durch eine farbige Umrandung markiert und in der Satzung und Begründung in farbiger Schrift gekennzeichnet. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ihre Stellungnahme senden Sie im Falle der elektronischen Übermittlung bitte an die E-Mail-Adresse stadtentwicklung [at] puchheim.de. Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z.B. zu den ergänzenden Einsichtsmöglichkeiten im Rathaus, können Sie der Bekanntmachung entnehmen.
Die Bekanntmachung sowie die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf einschließlich der zur Planung eingeholten Gutachten (unverändert gegenüber der letzten Auslegung im Herbst 2024) finden Sie nachfolgend.