Die Stadt Puchheim ändert den Bebauungsplan Nr. 53 „Golfplatz“ auf dem Grundstück FlNr. 1568/5 (Teilfläche) zwischen FFB 11, Bahnlinie, angrenzendem Feldweg und der Siedlung an der Mooslängstraße. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Ziel der Änderung ist, in diesem Teilgebiet des bestehenden Golfplatzes ein Sondergebiet für eine Minigolfanlage auszuweisen.
Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Minigolf" und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils mit Begründung liegen in der Planfassung vom 07.12.2023 in der Zeit vom
04. September 2024 bis einschließlich 07. Oktober 2024
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Auslegung erfolgt durch diese Veröffentlichung im Internet und durch Aushang der Planunterlagen im Rathaus. Nähere Informationen zur Auslegung entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich über die Planung zu informieren, sich zur Planung zu äußern und diese zu erörtern sowie Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung abzugeben. Fragen, Erörterungswünsche und Äußerungen können auch per E-Mail an stadtentwicklung [at] puchheim.de eingereicht werden.
Die Bekanntmachung und die ausliegenden Planunterlagen finden Sie nachfolgend.