
Die Puchheimer Gewässer Gröbenbach, Kleiner Ascherbach, Mühlstetter Graben und einige Gräben sind Gewässer III. Ordnung. Für ihren Unterhalt sind die Kommunen oder auch Wasserverbände zuständig. In Puchheim ist beispielsweise der Wasserverband Gröbenbach für einen Teil des Gröbenbachs zuständig. Die Zuständigkeit gilt auch dann, wenn ein privates Grundstück direkt an den Bach angrenzt beziehungsweise der Bach durch das Grundstück verläuft.
Maßnahmen an Gewässern sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in § 39 geregelt. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen. Besonders im dicht bebauten und versiegelten Siedlungsgebiet ist diese Biotopfunktion äußerst wichtig.
Die jährlichen Pflegemaßnahmen finden auch in diesem Jahr seit Ende August bis Ende Oktober statt. Der Uferbewuchs wird abschnittsweise gemäht und – wo nötig – der Bewuchs im Bach entfernt beziehungsweise reduziert. Für den Erhalt beziehungsweise das Entwickeln einer typischen bachbegleitenden Hochstaudenflur mit Mädesüß, Baldrian, Gilb- und Blutweiderich ist dieser späte Mahdtermin wichtig, damit diese Pflanzen zuvor aussamen können.
Wer ein Grundstück direkt am Gewässer hat, kann durch eine standortgerechte Bepflanzung mit einheimischen Sträuchern und Stauden einen wertvollen ökologischen Beitrag leisten. Das Umweltamt (E-Mail umwelt[at]puchheim.de oder Tel. 089/80098-158) berät Sie dabei gerne.
Bedauerlicherweise mussten in diesem Jahr einige Eschen am Gröbenbach wegen des Eschentriebsterbens gefällt werden. Hier wird wieder nachgepflanzt. Einige Bäume wurden zudem mit Hasendraht ummantelt, um zu verhindern, dass sie von den Bibern gefällt wurden, die sich an mehreren Stellen am Gröbenbach angesiedelt haben.
Foto: Kleiner Ascherbach
Veröffentlicht im September 2025.