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Das Umweltamt informiert – Neue Regeln für die Puchheimer Energiespar-Förderung

Der Puchheimer Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat neue Richtlinien für das städtische Energiespar-Förderprogramm beschlossen, die seit 15. April 2025 gelten. Die wesentlichsten Neuerungen beziehen sich auf den Bereich der Förderung von Photovoltaik-Anlagen. So wird die Anforderung einer Energiesteckdose für Stecker-PV-Anlagen, auch Balkonsolaranlagen genannt, gestrichen; zukünftig genügt ein Anschluss per Schuko-Stecker. Aufgrund des geringeren Installationsaufwands wird im Gegenzug der Förderbetrag auf 50 Euro verringert. Die Fördervoraussetzung der Dachvollbelegung bei Photovoltaik-Anlagen wird durch ein „Hinweisblatt PV-Förderung“ klarer definiert. Außerdem gilt eine Belegung von mehr als 15 kWp automatisch als Vollbelegung.

Für alle Maßnahmen aus dem Energiespar-Förderprogramm gilt weiterhin der Grundsatz „Antrag vor Auftrag“, das heißt, dass der Antrag vor Auftragserteilung bei der Stadt gestellt werden muss.

Im Puchheimer Energiespar-Förderprogramm werden Maßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungsumbau, Regenwassernutzung oder PV-Anlagen gefördert – und zwar insbesondere dann, wenn es für derartige Maßnahmen keine Bundes- oder Landesförderung gibt. Nähere Informationen zum Puchheimer Energiespar-Förderprogramm sowie die neuen Richtlinien (inklusive dem Hinweisblatt PV-Förderung) und Antragsformulare sind auf der städtischen Website unter www.puchheim.de/energiespar-foerderprogramm sowie im Umweltamt im Rathaus, Zimmer 211, Telefon 089/80098-159 oder per E-Mail unter umwelt [at] puchheim.de erhältlich.

Veröffentlicht im April 2025.

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