Erweiterung des Puchheimer Energiespar-Förderprogramms beschlossen – Geld für Photovoltaik-Anlagen
Ab 1. Januar 2021 können Puchheimer Bürgerinnen und Bürger einen Zuschuss für die Installation von Photovoltaik-(PV-)Anlagen und Batteriespeichern beantragen; das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2020 beschlossen.
Zu diesem Zweck wurde das städtische Energiespar-Förderprogramm um verschiedene Fördertatbestände rund um die Photovoltaik ergänzt. Grundsätzlich förderfähig sind nun Balkon-, Fassaden- und kombinierte Photovoltaik- und Solarthermieanlagen (PVT-Anlagen) sowie Batteriespeicher. Bei Dachanlagen kann der über eine Leistung von 5 kWp hinausgehende Teil gefördert werden, sofern das Dach im technisch sinnvollen Umfang vollständig mit Modulen belegt wird.
Wie beim restlichen Energiespar-Förderprogramm gilt auch für die PV-Anlagenförderung, dass der Antrag vor Auftragserteilung bei der Stadt gestellt und bewilligt werden muss. Das Energiespar-Förderprogramm bleibt ansonsten unverändert; hier werden weiterhin beispielsweise verschiedene Wärmedämmmaßnahmen, Fernwärmeanschlüsse oder die Nutzung von Regenwasser gefördert.
Weitere Informationen zu den städtischen Förderprogrammen erhalten Sie hier sowie im Umweltamt im Rathaus, Zimmer 211, Tel. 089/80098-159 oder umwelt@puchheim.de. Die Richtlinien finden Sie nachstehend.
Veröffentlicht im November 2020.
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